BundesratStenographisches Protokoll792. Sitzung / Seite 66

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Aus all diesen Gründen, die ich soeben genannt habe – ich habe mich hier kurz ge­halten –, lehnen wir das Budget in jeder Hinsicht ab. Weder hat es Zukunft noch ist es realistisch. Es ist ideologisch, stümperhaft und in jeder Hinsicht abzulehnen. (Rufe bei der ÖVP: Na, na!) – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FPÖ. – Bun­desrat Gruber: Das war auch keine Offenbarung!)

14.31


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Brückl. – Bitte.

 


14.31.29

Bundesrat Hermann Brückl (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Mitglieder des Bundesrats! Dass das von der Regierung vorgelegte Budget und die dazugehörigen Budgetbegleitgesetze in den vergangenen Tagen und auch heute für Diskussionsstoff sorgen, ist bei näherer Betrachtung durchaus verständlich. Nicht nur, dass dieses Budget entgegen der verfassungsmäßigen Bestimmung nicht zeitgerecht vorgelegt wurde, enthalten diese Begleitgesetze auch Neuerungen beziehungsweise Änderun­gen, die vor allem die Familien in diesem Land stark belasten, aber in einigen Teil­bereichen – und die muss man sich hier wirklich näher anschauen – muss man auch diese Änderungen auf ihre Sinnhaftigkeit hin hinterfragen. So etwa im Justizbereich – ich glaube, die Kollegin hat es heute schon angesprochen – die Verkürzung der Gerichtspraxis für Rechtspraktikanten.

Mir ist keine einzige Stellungnahme, die im Zuge der Begutachtung eingelangt ist, bekannt, in der diese Gesetzesänderung befürwortet worden wäre. – Im Gegenteil! Ange­fangen von der Richtervereinigung, von der Arbeiterkammer, vom Österreichi­schen Gewerkschaftsbund, von der Notariatskammer, vom Rechtsanwaltstag, von den Präsidenten der Oberlandesgerichte bis hin zum Rechnungshof haben alle diese Änderung abgelehnt, die Gerichtspraxis von neun auf fünf Monate zu verkürzen.

Nicht nur, dass diese Maßnahme natürlich auch die Ausbildungsqualität künftiger Juris­ten hier im Land drastisch vermindert, gleichzeitig geht auch der Effekt, dass Richter und Staatsanwälte in ihrer Arbeit durch Rechtspraktikanten unterstützt und dadurch auch entlastet werden können, verloren. Der Wegfall von solchen Kapazitäten im Rechtspraktikantenbereich wird daher zusätzliche andere Kapazitäten binden, nämlich wiederum insbesondere im Richterbereich. Entweder kostet das wieder mehr Geld oder es wird dadurch einfach auch die Zugangsschwelle für die Bürger zum Recht erhöht.

Und im Zusammenhang mit der Verkürzung der Gerichtspraxis muss auch darauf hinge­wiesen werden, dass mit der künftigen Gehaltskürzung bei Rechtspraktikanten, nämlich auf den Betrag von etwa 860 €, also knapp über dem Existenzminimum, ein sehr, sehr trauriges Signal gesetzt wurde. Noch dazu, wenn man bedenkt, dass der Ausbildungsbeitrag – bislang, glaube ich, bei netto etwa 1 100 € – ohnehin seit nunmehr acht Jahren – genau seit dem 1. Jänner 2002 – nicht mehr erhöht wurde.

Und nicht zuletzt – und das ist auch ein sehr schwerwiegendes Argument, denke ich – lässt uns die Richtervereinigung, lassen uns die Richter heute schon wissen, dass es ihnen fast unmöglich erscheint, sich innerhalb von fünf Monaten ein gefestigtes Urteil über die Eignung von sogenannten Übergangswerbern für den Richterberuf zu bilden.

Werte Mitglieder dieses Hauses! Die österreichische Justiz hat bislang weltweit hohes Ansehen genossen, ein hohes Maß an Rechtssicherheit wurde geboten. Das ist ja auch etwas, was unsere Wirtschaft will und braucht, was die Unternehmen, was die Banken wollen: Rechtssicherheit! Diese Rechtssicherheit ist ja gerade für inter­natio-


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