BundesratStenographisches Protokoll792. Sitzung / Seite 67

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

nale Unternehmen oft ein sehr wichtiger Faktor bei der Standortsuche für neue Be­triebe.

Unser Grundbuch, der elektronische Rechtsverkehr, die Bürgeranlaufstellen, die Servicestellen wie zum Beispiel im Bezirksgericht Linz sind grundsätzlich Vorzeige­projekte und werden von Delegationen aus ganz Europa, ja zum Teil aus der ganzen Welt, begutachtet. Unter den ständigen Einsparungen in den vergangenen Jahren, gerade im Justizbereich, und der damit einhergehenden Aushöhlung, ja auch der per­sonellen Aushöhlung, leiden nicht nur die Bediensteten – ich nenne nur stressbedinge Erkrankungen, Stichwort Burn-out-Syndrom –, auch der hohe Standard unseres Rechtssystems ist dadurch gefährdet.

Als Beispiel kann ich Ihnen Folgendes nennen: Wenn Sie heute ein Grundbuchgesuch am Bezirksgericht Innere Stadt abgeben, dann haben Sie dort eine Erledigungszeit von drei, vier Tagen. Wenn Sie das gleiche Gesuch am Bezirksgericht Graz abgeben, dann kann es Ihnen passieren, dass Sie dort Wochen beziehungsweise Monate warten – und das nicht, weil die so schlecht oder langsam arbeiten, sondern weil man dort einfach notorisch unterbesetzt ist.

Am vergangenen Freitag in der Fragestunde hat uns Frau Minister Heinisch-Hosek wissen lassen, dass mehr als 20 Prozent aller Lehrlinge, die im Bundesdienst stehen, im Bereich der Justiz beschäftigt sind. Aber wissen Sie, warum das so ist? Nicht, weil die Justiz so sozial ist, sondern weil hier einfach versucht wird, den Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten, und zwar insbesondere in den ländlichen Bezirksgerichten mit einer Größenordnung von 20, 30, 35 Mitarbeitern. Diese Lehrlinge erbringen eine quali­tativ hohe Arbeitsleistung, sie erfüllen systemerhaltende Aufgaben, sie arbeiten als Schreibkräfte und als Mitarbeiter in den Fachabteilungen. Aber durch diesen Einsatz bleiben die Ausbildungsinhalte auf der Strecke und auch das Ausbildungsziel wird dadurch vernachlässigt.

Zum Bereich der Gerichtsgebühren ist zu sagen, dass Österreich im internationalen Vergleich mit Sicherheit ein Hochpreisland ist. Die hohen Gebühren mögen zwar in einigen Teilbereichen durchaus gerechtfertigt sein, weil ja eine qualitativ hochwertige Dienstleistung im Gegenzug erbracht wird, den Zugang zum Recht erleichtern sie aber nicht.

Im Bereich des Außerstreitwesens, in Pflegschaftssachen, in Sachwalterschaftssachen sind die Gerichtsgebühren überhaupt ein Fall für sich, denn gerade hier werden jene Menschen zur Kasse gebeten, die aufgrund psychischer oder physischer Beein­träch­tigungen vom Schicksal ohnehin hart gestraft sind. In diesem Zusammenhang darf ja auch nicht unerwähnt bleiben, dass die Vereine für Sachwalterschaften ohnehin völlig überlastet sind.

Sehr geehrte Damen und Herren! Es gäbe noch eine Reihe anderer Punkte zum Kapitel Justiz, über die ich sprechen müsste, allein mir fehlt die Zeit. Jedoch ist schlussendlich zu sagen, dass das von der Regierung vorgelegte Gesamtbudget samt seiner Begleitgesetze den Eindruck vermittelt, ein Flickwerk zu sein, das nicht dazu geeignet ist, den künftigen, vor allem demographischen Entwicklungen im Bereich der Familien entgegenzuwirken und langfristig die Budgetmisere in unserem Land sicher­lich nicht zu lösen sein wird. (Beifall bei der FPÖ.)

14.38


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bun­desrätin Michalke. – Bitte.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite