Ich glaube, dass zum Selbstverständnis eines Mandatars in diesem Hause auch gehört, Selbständige Anträge zu stellen. Die Geschäftsordnung sieht dieses Recht vor, wir brauchen die Geschäftsordnung gar nicht zu ändern.
Gestern wurde ein Seminar für neu eingetretene Bundesräte abgehalten, und im Rahmen dieser Veranstaltung haben Herr Mag. Neuhauser und die Frau Bundesratsdirektorin den Weg der Gesetzwerdung dargestellt. Und der Bundesrat als Länderkammer hat die Möglichkeit, Gesetzesanträge zu stellen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben das ja im vergangenen Jahr praktiziert, als wir den Lissabon-Vertrag mit unserer Bundesverfassung verzahnt haben. Ich war und bin stolz darauf, dass das gelungen ist, dass wir mitgearbeitet haben. Und was ist daraus geworden? – Die größte Verfassungsreform der Zweiten Republik. Nie hat es einen stärkeren Eingriff und stärkere Mitwirkungsrechte im europäischen Prozess und in der Bundesgesetzgebung bei uns gegeben. Das ist doch etwas, das soll uns ermutigen und bestärken, diesen Weg fortzusetzen! Da waren wir erfolgreich, der Nationalrat hat unseren Antrag vollinhaltlich übernommen. Das wäre doch ein Weg, den wir in anderen Materien auch beschreiten könnten, wenn es um Themen geht, die sich an der Schnittstelle zwischen den Bundesländern und dem Bund ergeben und von denen viele auf dem Tisch liegen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich könnte noch einige andere Aktivitäten aufzählen, aber ich möchte mich heute auf die wesentlichen Punkte beschränken.
Neues Selbstverständnis für die Länderkammer heißt für mich, Themen zu behandeln, die den Menschen unter den Nägeln brennen. Wir werden doch selbst alle immer damit konfrontiert bei unseren Sprechtagen, bei Versammlungen, bei unseren Begegnungen mit den Menschen, bei verschiedenen Anlässen. Und die Menschen machen keinen Unterschied. Ob das ein Mandatar der Länderkammer, ein Bundesrat, ist, ob das ein Abgeordneter zum Nationalrat ist, ob das ein Landtagsabgeordneter ist, ob das ein Mitglied des Europäischen Parlaments ist, die Leute sagen: Schaut, dass etwas weitergeht, dass etwas bewegt wird! Und das ist, glaube ich, unser Auftrag, und da dürfen wir als Länderkammer uns von diesem Prozess nicht ausnehmen.
Neues Selbstverständnis für den Bundesrat heißt für mich, den Nutzen unserer parlamentarischen Arbeit jederzeit auch öffentlich darzustellen, heißt auch, unsere Arbeit kritischen Prüfungen zu unterziehen. Die Leute fragen: Was habe ich davon, dass es den Bundesrat gibt, da muss ja auch ein Nutzen für mich persönlich herausschauen?
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Neues Selbstverständnis für den Bundesrat heißt für mich, alle Möglichkeiten der Geschäftsordnung auszuschöpfen, um die Regierung auch zum Handeln zu bewegen. Wir sind die Legislative, wir sind Bestandteil der Gesetzgebung.
Neues Selbstverständnis des Bundesrates heißt für mich, zu beweisen, dass die Länder weder Reformverweigerer noch Reformblockierer sind! Das ist ein wichtiger Ansatz – wir werden den Beweis dafür antreten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Neues Selbstverständnis für den Bundesrat heißt für mich, ideenreich und engagiert für einen intelligenten Föderalismus einzutreten und mit kreativen Lösungen die Menschen im raschen gesellschaftlichen Wandel zu begleiten. Das Umfeld ändert sich, die Welt verändert sich, und wir müssen schauen, dass sich auch die Strukturen des Staates, die Bedingungen, das demokratische Umfeld verändern, damit wir die Menschen in diesem Wandel begleiten.
Neues Selbstverständnis für den Bundesrat heißt für mich, nicht zu warten, bis der Nationalrat Gesetzesbeschlüsse an die Länderkammer weiterreicht, die wir dann im Bundesrat beeinspruchen oder nicht. Ich werde mich deshalb dafür einsetzen, dass der
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