BundesratStenographisches Protokoll793. Sitzung / Seite 9

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Ich glaube, dass zum Selbstverständnis eines Mandatars in diesem Hause auch gehört, Selbständige Anträge zu stellen. Die Geschäftsordnung sieht dieses Recht vor, wir brau­chen die Geschäftsordnung gar nicht zu ändern.

Gestern wurde ein Seminar für neu eingetretene Bundesräte abgehalten, und im Rah­men dieser Veranstaltung haben Herr Mag. Neuhauser und die Frau Bundesratsdirek­torin den Weg der Gesetzwerdung dargestellt. Und der Bundesrat als Länderkammer hat die Möglichkeit, Gesetzesanträge zu stellen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben das ja im vergangenen Jahr prak­tiziert, als wir den Lissabon-Vertrag mit unserer Bundesverfassung verzahnt haben. Ich war und bin stolz darauf, dass das gelungen ist, dass wir mitgearbeitet haben. Und was ist daraus geworden? – Die größte Verfassungsreform der Zweiten Republik. Nie hat es einen stärkeren Eingriff und stärkere Mitwirkungsrechte im europäischen Prozess und in der Bundesgesetzgebung bei uns gegeben. Das ist doch etwas, das soll uns ermutigen und bestärken, diesen Weg fortzusetzen! Da waren wir erfolgreich, der Na­tionalrat hat unseren Antrag vollinhaltlich übernommen. Das wäre doch ein Weg, den wir in anderen Materien auch beschreiten könnten, wenn es um Themen geht, die sich an der Schnittstelle zwischen den Bundesländern und dem Bund ergeben und von de­nen viele auf dem Tisch liegen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich könnte noch einige andere Aktivitäten aufzählen, aber ich möchte mich heute auf die wesentlichen Punkte beschränken.

Neues Selbstverständnis für die Länderkammer heißt für mich, Themen zu behandeln, die den Menschen unter den Nägeln brennen. Wir werden doch selbst alle immer damit konfrontiert bei unseren Sprechtagen, bei Versammlungen, bei unseren Begegnungen mit den Menschen, bei verschiedenen Anlässen. Und die Menschen machen keinen Unterschied. Ob das ein Mandatar der Länderkammer, ein Bundesrat, ist, ob das ein Abgeordneter zum Nationalrat ist, ob das ein Landtagsabgeordneter ist, ob das ein Mit­glied des Europäischen Parlaments ist, die Leute sagen: Schaut, dass etwas weiter­geht, dass etwas bewegt wird! Und das ist, glaube ich, unser Auftrag, und da dürfen wir als Länderkammer uns von diesem Prozess nicht ausnehmen.

Neues Selbstverständnis für den Bundesrat heißt für mich, den Nutzen unserer par­lamentarischen Arbeit jederzeit auch öffentlich darzustellen, heißt auch, unsere Arbeit kritischen Prüfungen zu unterziehen. Die Leute fragen: Was habe ich davon, dass es den Bundesrat gibt, da muss ja auch ein Nutzen für mich persönlich herausschauen?

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Neues Selbstverständnis für den Bundesrat heißt für mich, alle Möglichkeiten der Geschäftsordnung auszuschöpfen, um die Regie­rung auch zum Handeln zu bewegen. Wir sind die Legislative, wir sind Bestandteil der Gesetzgebung.

Neues Selbstverständnis des Bundesrates heißt für mich, zu beweisen, dass die Län­der weder Reformverweigerer noch Reformblockierer sind! Das ist ein wichtiger An­satz – wir werden den Beweis dafür antreten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Neues Selbstverständnis für den Bundesrat heißt für mich, ideenreich und engagiert für einen intelligenten Föderalismus einzu­treten und mit kreativen Lösungen die Menschen im raschen gesellschaftlichen Wandel zu begleiten. Das Umfeld ändert sich, die Welt verändert sich, und wir müssen schau­en, dass sich auch die Strukturen des Staates, die Bedingungen, das demokratische Umfeld verändern, damit wir die Menschen in diesem Wandel begleiten.

Neues Selbstverständnis für den Bundesrat heißt für mich, nicht zu warten, bis der Na­tionalrat Gesetzesbeschlüsse an die Länderkammer weiterreicht, die wir dann im Bun­desrat beeinspruchen oder nicht. Ich werde mich deshalb dafür einsetzen, dass der


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