Blockierer, wenn es um dringend notwendige Reformen geht. Ganz im Gegenteil, auch die Länder haben großes Interesse an einer Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung. Auch wir wollen einen leistungsfähigen und bürgernahen Bundesstaat.
Unser Ziel muss es sein, die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit von Bund und Ländern zu stärken, die politischen Verantwortlichkeiten deutlicher zuzuordnen sowie eine zweckmäßige und effiziente Aufgabenteilung aller Gebietskörperschaften neu zu erstellen.
Ich möchte daher an dieser Stelle keine Ursachenforschung darüber anstellen, durch wen oder wie dieses verzerrte Bild in den letzten Monaten entstanden ist. Ich möchte nach vorne schauen und Ihnen einige Überlegungen darlegen, was einen modernen Föderalismus im 21. Jahrhundert ausmacht.
Hier müssen wir drei Dinge klar herausarbeiten: Was ist Föderalismus? Was kann Föderalismus? Und drittens: Was können Länder und Gemeinden zu einem gesamtstaatlichen Reformprozess beitragen?
Was ist Föderalismus? – Die Schieflage in der öffentlichen Diskussion der letzten Monate, in der sich manche sogar dazu verstiegen haben, die Länder als Bedrohung für die Regierbarkeit der Republik zu bezeichnen, macht es notwendig, nochmals deutlich und klar festzuhalten: Föderalismus ist nicht mehr und nicht weniger als die Organisation der Demokratie in unserem Land.
Die Organisation legt die Beziehung zwischen Bürger und Staat fest und damit im Grunde unser soziales Zusammenleben in Gerechtigkeit und Freiheit. Die Länder sind eigenständige Mitglieder eines kooperativen Bundesstaates. Sie sind keine untergeordneten Organe des Bundes, sie haben aber auch eine Verantwortung für das Staatsganze.
Recht und Pflicht liegen auf der Seite der Länder genauso wie auf der Seite jeder Gebietskörperschaft. Sie tragen eine gesamtstaatliche Verpflichtung und müssen dieser auch gerecht werden. Die Länder müssen ihre Existenz vor der Bevölkerung legitimieren, sie müssen insbesondere die Effizienz ihrer Tätigkeit nachweisen. Sie müssen das, was sie tun und bewirken, vor dem Wähler in einer nachvollziehbaren und transparenten Weise rechtfertigen.
Bund und Länder haben sich dabei auf Augenhöhe, aber auch mit Augenmaß zu begegnen. Zum notwendigen Augenmaß ein Wort des Kölner Staatsrechtlers Klaus Stern – ich zitiere wörtlich –:
Bundesstaat und Föderalismus sind ... die Verkörperung des permanenten Kompromisses. Eine vollendete, alle Beteiligten zufriedenstellende Föderativverfassung wird es nicht geben; erreichbar ist nur die relativ beste. – Zitatende.
Daher müssen wir stets fragen, was sich in der bundesstaatlichen Ordnung verbessern lässt. Wir müssen dabei beherzigen, dass die föderale Ordnung keine leblose Maschine ist, sondern aus Zusammengehörigkeitsgefühl, Vertrauen, Solidarität und gegenseitigen Zugeständnissen erwächst. Reformen sind eine dauerhafte Aufgabe, weil sie dem lebendigen Miteinander gelten. Sie sind im Endausbau weniger Gesetzestechnik, sondern vielmehr gelebte politische Kultur. Das möchte ich unterstreichen.
Natürlich, meine sehr geehrten Damen und Herren, und hier möchte ich nochmals unterstreichen, was Herr Präsident Gottfried Kneifel bereits gesagt hat, gibt es einen Reformstau, und es gibt vor allem ein Bedürfnis der Bevölkerung, dass Reformen jetzt angegangen werden. Wer dies leugnet, ist entweder blind und taub oder er ist nicht draußen bei den Menschen. Und als Mitglied des Österreich-Konvents begrüße ich es, dass Herr Präsident Kneifel angeregt hat, die Ergebnisse doch in Beratung zu ziehen.
Da wird nicht alles 1 : 1 umsetzbar sein – da waren viele theoretische Ansätze dabei –, aber da wird manches realisierbar sein, was in diesen dicken Papieren steht. Meine sehr
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