BundesratStenographisches Protokoll793. Sitzung / Seite 11

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Blockierer, wenn es um dringend notwendige Reformen geht. Ganz im Gegenteil, auch die Länder haben großes Interesse an einer Modernisierung der bundesstaatlichen Ord­nung. Auch wir wollen einen leistungsfähigen und bürgernahen Bundesstaat.

Unser Ziel muss es sein, die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit von Bund und Län­dern zu stärken, die politischen Verantwortlichkeiten deutlicher zuzuordnen sowie eine zweckmäßige und effiziente Aufgabenteilung aller Gebietskörperschaften neu zu erstel­len.

Ich möchte daher an dieser Stelle keine Ursachenforschung darüber anstellen, durch wen oder wie dieses verzerrte Bild in den letzten Monaten entstanden ist. Ich möchte nach vorne schauen und Ihnen einige Überlegungen darlegen, was einen modernen Föderalismus im 21. Jahrhundert ausmacht.

Hier müssen wir drei Dinge klar herausarbeiten: Was ist Föderalismus? Was kann Fö­deralismus? Und drittens: Was können Länder und Gemeinden zu einem gesamtstaat­lichen Reformprozess beitragen?

Was ist Föderalismus? – Die Schieflage in der öffentlichen Diskussion der letzten Mo­nate, in der sich manche sogar dazu verstiegen haben, die Länder als Bedrohung für die Regierbarkeit der Republik zu bezeichnen, macht es notwendig, nochmals deutlich und klar festzuhalten: Föderalismus ist nicht mehr und nicht weniger als die Organi­sation der Demokratie in unserem Land.

Die Organisation legt die Beziehung zwischen Bürger und Staat fest und damit im Grunde unser soziales Zusammenleben in Gerechtigkeit und Freiheit. Die Länder sind eigenständige Mitglieder eines kooperativen Bundesstaates. Sie sind keine untergeord­neten Organe des Bundes, sie haben aber auch eine Verantwortung für das Staats­ganze.

Recht und Pflicht liegen auf der Seite der Länder genauso wie auf der Seite jeder Ge­bietskörperschaft. Sie tragen eine gesamtstaatliche Verpflichtung und müssen dieser auch gerecht werden. Die Länder müssen ihre Existenz vor der Bevölkerung legiti­mieren, sie müssen insbesondere die Effizienz ihrer Tätigkeit nachweisen. Sie müssen das, was sie tun und bewirken, vor dem Wähler in einer nachvollziehbaren und trans­parenten Weise rechtfertigen.

Bund und Länder haben sich dabei auf Augenhöhe, aber auch mit Augenmaß zu be­gegnen. Zum notwendigen Augenmaß ein Wort des Kölner Staatsrechtlers Klaus Stern – ich zitiere wörtlich –:

Bundesstaat und Föderalismus sind ... die Verkörperung des permanenten Kompro­misses. Eine vollendete, alle Beteiligten zufriedenstellende Föderativverfassung wird es nicht geben; erreichbar ist nur die relativ beste. – Zitatende.

Daher müssen wir stets fragen, was sich in der bundesstaatlichen Ordnung verbessern lässt. Wir müssen dabei beherzigen, dass die föderale Ordnung keine leblose Maschi­ne ist, sondern aus Zusammengehörigkeitsgefühl, Vertrauen, Solidarität und gegensei­tigen Zugeständnissen erwächst. Reformen sind eine dauerhafte Aufgabe, weil sie dem lebendigen Miteinander gelten. Sie sind im Endausbau weniger Gesetzestechnik, son­dern vielmehr gelebte politische Kultur. Das möchte ich unterstreichen.

Natürlich, meine sehr geehrten Damen und Herren, und hier möchte ich nochmals un­terstreichen, was Herr Präsident Gottfried Kneifel bereits gesagt hat, gibt es einen Re­formstau, und es gibt vor allem ein Bedürfnis der Bevölkerung, dass Reformen jetzt an­gegangen werden. Wer dies leugnet, ist entweder blind und taub oder er ist nicht drau­ßen bei den Menschen. Und als Mitglied des Österreich-Konvents begrüße ich es, dass Herr Präsident Kneifel angeregt hat, die Ergebnisse doch in Beratung zu ziehen.

Da wird nicht alles 1 : 1 umsetzbar sein – da waren viele theoretische Ansätze dabei –, aber da wird manches realisierbar sein, was in diesen dicken Papieren steht. Meine sehr


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