BundesratStenographisches Protokoll793. Sitzung / Seite 12

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geehrten Damen und Herren! Egal ob auf der Basis der Reformvorschläge des Öster­reich-Konvents oder auf Basis vieler anderer Papiere, die zum Thema Reformen ge­schrieben wurden, das Entscheidende ist, dass wir sie angehen. Auf das Tun, auf das Handeln kommt es jetzt an, wenn die Politik nicht an Glaubwürdigkeit bei den Men­schen einbüßen will.

Was kann der Föderalismus, meine sehr geehrten Damen und Herren? – Erstens, der Föderalismus garantiert Bürgernähe, und ich habe das ganz bewusst als erste Antwort gereiht. Der Föderalismus garantiert Bürgernähe. Bürgernähe ist keine Erfindung unse­rer Zeit. Im Wort „Bürger“ schwingen zweieinhalb Jahrtausende europäischer Ge­schichte mit. Bürger ist, wer mit gleichen Rechten und Pflichten am politischen Leben im Gemeinwesen teilnimmt. Bürger sind keine Untertanen, sondern Freie und Gleiche. Die Gemeinschaft der Bürger bildet den Staat, um ihre Freiheit zu wahren und um Ge­rechtigkeit zu üben.

Der Staat ist Mittel und Ausdruck demokratischer Selbstbestimmung seiner Bürger und ihrer Werte und Ideale. – So haben wir es als Studenten an der Linzer Universität bei Professor Schambeck einst gelernt. Darum ist ein bürgerferner demokratischer Staat ein Widerspruch in sich. Er wäre eine Katastrophe.

Nichts ist für eine Demokratie wichtiger als Bürgernähe und Bürger, die sich in die ei­genen Angelegenheiten einmischen. Föderale Strukturen sind hier nachweislich das at­traktivste Angebot, denn die stärkste Identifikation der Bürger geschieht auf der unters­ten Ebene, in den Gemeinden. Das bestätigt jede politikwissenschaftliche Studie und je­de Umfrage. An zweiter Stelle rangieren dabei bereits die Länder.

Damit Föderalismus für den Zusammenhang stehen kann, braucht es aber auch Poli­tiker und Politikerinnen, die diesen Föderalismus leben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei der Lösung von Problemen ist oft jene Lösung die beste, die am bürgernähesten angesiedelt ist, wie ich mich überhaupt zu ei­nem Staat bekenne, der nach dem Prinzip der Subsidiarität geordnet ist.

Wir sollten wieder einmal die Frage stellen: Was kann dieser Staat an Zuständigkeiten in die Nähe der Bürger bringen? – Er kann die Gemeinden stärken, ihre Kompetenzen stärken, er kann überlegen, was von der Bundesebene auf die Landesebene verlagert werden kann, denn, meine sehr geehrten Damen und Herren, 1995 hat es in dieser Re­publik die größte Veränderung der Zuständigkeiten gegeben. Der Bund hat die fast ausschließliche Vertretung der Republik in den europäischen Gremien in die Zustän­digkeit dazubekommen, und seit dieser Zeit gibt es eine Schieflage in der Kompetenz­lage zulasten der Länder und auch zulasten der Gemeinden.

Die zweite Stärke eines funktionierenden Bundesstaates sehe ich eben in der Verwirk­lichung des Subsidiaritätsprinzips, und ich sehe diese Stärke gerade für die schwä­cheren Regionen. Es gibt viele Beispiele dafür, dass sich auf der Ebene der kleineren Einheit die Probleme deutlich besser lösen lassen. Ich möchte Ihnen ein Beispiel nen­nen, denn auf der ganzen Welt leben rund 50 Prozent der Bevölkerung in Bundesstaa­ten. Folgendes Beispiel:

Der Regierungschef einer Region musste bei seinem Amtsantritt feststellen, dass er von seinen Vorgängern ein veraltetes Bildungssystem übernommen hat. Im nationalen Vergleich ist seine Region Letzter bei den Bildungsausgaben, die Schulabsolventen schneiden bei Tests im nationalen Vergleich schlechter ab – ich meine nicht Öster­reich. Die Lehrer sind schlecht bezahlt, es gibt nicht einmal eine Lehramtsprüfung und keine ordentliche Ausbildung für die Lehrerinnen und Lehrer.

Der Regierungschef entschließt sich, das Steuer herumzureißen: Er bringt ein umfang­reiches Bildungsprogramm durch das regionale Parlament. Dieses Programm sorgt für


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