BundesratStenographisches Protokoll793. Sitzung / Seite 26

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Ich sage Ihnen noch einmal, gerade in der Schuldiskussion war es Erwin Pröll und war es auch Wolfgang Sobotka, die mit mir in der Arbeitsgruppe gesessen sind, die einen wirklich vernünftigen Standpunkt betreffend die Aufgabentrennung zwischen Bund und Ländern vertreten haben.

Frau Kollegin Kerschbaum, wir sind keine Föderalisten à la Kantönligeist oder Klein­staaterei. Das brauchen Sie uns nicht zu unterstellen. Wir wissen, wo das Staatsganze Vorrang hat und wo es vernünftiger ist, dass Aufgaben auf der unteren Ebene erledigt werden.

Zum Kollegen Kraml – da möchte ich nur das Thema Pflegefinanzierung anspre­chen –: Sie haben hier darauf verwiesen, dass wir die Gemeinden nicht alleine lassen dürfen. Da haben Sie vollkommen recht. Das tun wir auch nicht. Aber es muss eine Lö­sung schon von allen Gebietskörperschaften getragen sein, denn eines dürfen Sie nicht übersehen, gerade in diesem Haus: Wenn man 1993 das Pflegegeld einführt, aber es in 20 Jahren nur dreimal inflationsbereinigt, sonst immer einfriert, dann ent­steht eine große Lücke. Bei Einführung des Pflegegeldes 1993 wurden zwei Drittel vom Bund gezahlt, ein Drittel von Ländern und Gemeinden. Heute, rund 20 Jahre später, zahlen zwei Drittel der Pflegefinanzierung die Gemeinden und die Länder und nur mehr ein Drittel der Bund. In diesem Bereich wird also die Mitwirkung des Bundes zu Recht eingefordert.

Was die Reform des Bundesrates anlangt: Erstens halte ich es für gut, dass es so et­was wie ein föderales Gewissen in der Bundesgesetzgebung gibt, dass man immer wie­der prüft, ob das auch auf der unteren Ebene vollzogen und gelebt werden kann, was auf der Bundesebene, auf der nationalen Ebene beschlossen wird. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Ich kann mir das gut vorstellen, was Präsident Kneifel bezüglich der Eigeninitiative ge­sagt hat, nämlich dass man Anliegen der Regionen selbst als Initiative im Bundesrat und damit in die Gesetzgebung einbringt, und ich kann mir auch vorstellen, dass man ein absolutes Veto bei jenen wirklich wenigen Agenden vorsieht, bei denen die Länder und Gemeinden unmittelbar von der Bundesgesetzgebung betroffen sind. (Beifall bei Bundesräten von ÖVP und SPÖ.)

Meine Damen und Herren, es wurde zitiert, Oberösterreich will nicht nur zahlen, son­dern auch mitbestimmen. Ja, das wird wahrscheinlich jeder Landeshauptmann sagen, nur der oberösterreichische sagt es mit einem gewissen Nachdruck, denn wir haben 17 Prozent der Einwohner, sind aber für 27 Prozent der österreichischen Exporte ver­antwortlich. Wir sind nun einmal der größte Nettozahler in die bundesweiten Kassen, und daher fordern wir auch ein, dass es bei großen Projekten, wie zuletzt erfolgreich beim Westring, auch eine Mitverantwortung des Bundes geben muss.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal betonen, obwohl es sicherlich nicht nötig ist: Es ist unfair, wenn man auf die letzte Vorsitzführung in der Landeshauptleutekonferenz schaut und ihr gegenüber ne­gative Beurteilungen vornimmt. Es sind wesentliche Fragen erledigt worden, wie zum Beispiel die Neuaufteilung der neuen Steuern, die für die Länder und Gemeinden ganz entscheidend war, und bei den Themen Stabilität und Pflege sind wir heute deswegen dem Finale so nahe, weil vieles in der Zeit vorangetrieben wurde. Und eine sechsmo­natige Präsidentschaft hat nun einmal zur Folge, dass nicht jedes Thema enderledigt werden kann. Das muss man, glaube ich, fairerweise dazusagen.

Herr Kollege Brückl! Kollege Haimbuchner ist für das Durchführen von Reformen ein wahrlich schlechtes Beispiel. Das muss ich Ihnen sagen. (Heiterkeit bei ÖVP und SPÖ.) Wenn man nämlich seine Vorschläge, die er bisher zur Wohnbauförderung eingebracht hat, zusammenzählt, dann kommt ein Mehrbedarf an Mitteln heraus und nicht eine


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