Bundesrätin Cornelia Michalke (FPÖ, Vorarlberg): Was haben Sie konkret unternommen, dass das Vier-Augen-Prinzip bei Fällen von Kindeswohlgefährdung gesetzlich verankert wird?
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Da muss ich jetzt nachfragen: Sie meinen das Vier-Augen-Prinzip in welchem Bereich? (Bundesrätin Michalke: Zum Beispiel in der Jugendwohlfahrt, im sozialen ...!)
Die Jugendwohlfahrt fällt nicht in den Bereich des Justizressorts. Da bin ich die falsche Ansprechpartnerin. (Bundesrätin Michalke: Aber das Vier-Augen-Prinzip in einem gesetzlichen Rahmen zu verankern!) – Nein, das fällt nicht in meine Zuständigkeit. (Ruf: Das ist Landesgesetz, Frau Kollegin!)
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Saller.
Bundesrat Josef Saller (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrte Frau Bundesministerin, welche Überlegungen gibt es zur Gewaltprävention gegenüber Kindern und Minderjährigen?
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Sehr geehrter Herr Bundesrat, es ist so, dass, wie gesagt, die Prävention an und für sich auch nicht in meinen Bereich fällt, sondern in das Innenressort. Aber natürlich, auch unsere Gesetze haben präventive Wirkung. Sie sollen ja auch generalpräventiv wirken, das heißt, andere Personen, potenzielle Straftäter davon abhalten, strafbare Handlungen zu begehen. Insofern müssen wir immer die Strafrahmen, die Strafdrohungen evaluieren.
Aber ganz generell ist der Schutz von Kindern und der Kampf gegen Gewalt an Kindern eine Querschnittsmaterie, und wir alle, alle Ressorts sind diesbezüglich gefordert. Ich glaube, wir müssen vor allem die Gesellschaft noch mehr sensibilisieren, und wir müssen die Zivilcourage in den Menschen wecken. Wir müssen den Menschen vermitteln: Schaut hin und meldet es, wenn euch irgendetwas auffällt, wenn irgendwo nur der leiseste Verdacht gegeben ist, dass an Kindern Gewalt ausgeübt wird!
Ich habe in diesem Jahr einige gesetzliche Vorhaben, die sich mit dem Schutz von Kindern befassen, auch im Bereich des Familienrechts, im Bereich des Strafrechts, der Evaluierung, aber es wird zum Beispiel auch die Einführung eines neuen Straftatbestandes erfolgen, nämlich des Straftatbestandes gegen „Cyber-Grooming“. Sie wissen, Gefahren im Internet sind evident. Das Internet muss jetzt in naher Zukunft in den Vordergrund unserer Überlegungen rücken, denn da ist Prävention ganz besonders gefragt.
Ich denke da zum Beispiel auch an eine Art Medienerziehung in den Schulen. Die Lehrer müssen die Kinder besser darauf vorbereiten, welche Gefahren im Internet lauern, aber auch die Eltern sind gefordert. Da gibt es also zahlreiche Aufgaben, aber es ist, wie gesagt, eine Querschnittsmaterie, und wir müssen alles daran setzen, den Kindern gemeinsam zu helfen.
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Stadler.
Bundesrat Werner Stadler (SPÖ, Oberösterreich): Geschätzte Frau Bundesministerin, Sie haben ja schon erwähnt, dass die strafrechtliche Dimension eine wichtige ist, aber nicht alles sein kann.
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