BundesratStenographisches Protokoll793. Sitzung / Seite 33

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Bundesrätin Cornelia Michalke (FPÖ, Vorarlberg): Was haben Sie konkret unternom­men, dass das Vier-Augen-Prinzip bei Fällen von Kindeswohlgefährdung gesetzlich ver­ankert wird?

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Da muss ich jetzt nach­fragen: Sie meinen das Vier-Augen-Prinzip in welchem Bereich? (Bundesrätin Michal­ke: Zum Beispiel in der Jugendwohlfahrt, im sozialen ...!)

Die Jugendwohlfahrt fällt nicht in den Bereich des Justizressorts. Da bin ich die falsche Ansprechpartnerin. (Bundesrätin Michalke: Aber das Vier-Augen-Prinzip in einem ge­setzlichen Rahmen zu verankern!) – Nein, das fällt nicht in meine Zuständigkeit. (Ruf: Das ist Landesgesetz, Frau Kollegin!)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bun­desrat Saller.

 


Bundesrat Josef Saller (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrte Frau Bundesministerin, wel­che Überlegungen gibt es zur Gewaltprävention gegenüber Kindern und Minderjähri­gen?

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Sehr geehrter Herr Bundesrat, es ist so, dass, wie gesagt, die Prävention an und für sich auch nicht in meinen Bereich fällt, sondern in das Innenressort. Aber natürlich, auch unsere Gesetze haben präventive Wirkung. Sie sollen ja auch generalpräventiv wirken, das heißt, ande­re Personen, potenzielle Straftäter davon abhalten, strafbare Handlungen zu begehen. Insofern müssen wir immer die Strafrahmen, die Strafdrohungen evaluieren.

Aber ganz generell ist der Schutz von Kindern und der Kampf gegen Gewalt an Kin­dern eine Querschnittsmaterie, und wir alle, alle Ressorts sind diesbezüglich gefordert. Ich glaube, wir müssen vor allem die Gesellschaft noch mehr sensibilisieren, und wir müssen die Zivilcourage in den Menschen wecken. Wir müssen den Menschen ver­mitteln: Schaut hin und meldet es, wenn euch irgendetwas auffällt, wenn irgendwo nur der leiseste Verdacht gegeben ist, dass an Kindern Gewalt ausgeübt wird!

Ich habe in diesem Jahr einige gesetzliche Vorhaben, die sich mit dem Schutz von Kin­dern befassen, auch im Bereich des Familienrechts, im Bereich des Strafrechts, der Evaluierung, aber es wird zum Beispiel auch die Einführung eines neuen Straftatbe­standes erfolgen, nämlich des Straftatbestandes gegen „Cyber-Grooming“. Sie wissen, Gefahren im Internet sind evident. Das Internet muss jetzt in naher Zukunft in den Vor­dergrund unserer Überlegungen rücken, denn da ist Prävention ganz besonders ge­fragt.

Ich denke da zum Beispiel auch an eine Art Medienerziehung in den Schulen. Die Leh­rer müssen die Kinder besser darauf vorbereiten, welche Gefahren im Internet lauern, aber auch die Eltern sind gefordert. Da gibt es also zahlreiche Aufgaben, aber es ist, wie gesagt, eine Querschnittsmaterie, und wir müssen alles daran setzen, den Kindern gemeinsam zu helfen.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bun­desrat Stadler.

 


Bundesrat Werner Stadler (SPÖ, Oberösterreich): Geschätzte Frau Bundesministe­rin, Sie haben ja schon erwähnt, dass die strafrechtliche Dimension eine wichtige ist, aber nicht alles sein kann.

 


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