BundesratStenographisches Protokoll793. Sitzung / Seite 36

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Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Herr Bundesrat! Ich weiß nicht, welche Justizministerin er meint. Wie Sie wissen, bin ich erst zwei Jahre im Amt; aufgebaut hat die Korruptionsstaatsanwaltschaft meine Amtsvorgängerin. Ob an eine Ausbildung gedacht war? – Ich glaube nicht. Allerdings muss man sagen, es be­werben sich wirklich hoch qualifizierte Staatsanwälte zur Korruptionsstaatsanwalt­schaft. Ich lade Sie gerne ein, sich diese Behörde anzusehen, und Sie werden über­zeugt davon sein, dass dort mit Hochdruck und wirklich mit hoher Expertise gearbeitet wird.

Dass derzeit die Zahl zwölf an Planstellen nicht gerade berauschend ist, ist auch klar, aber wir können nicht von heute auf morgen hoch ausgebildete Leute quasi aus dem Hut zaubern.

Wir haben im letzten Jahr erfreulicherweise drei Mal Planstellen dazu bekommen, vor allem für den Kampf gegen Korruption und Wirtschaftskriminalität.

Man hat also erkannt, wie wichtig das ist, aber wir haben natürlich nicht 200 Leute, die fertig ausgebildet vor der Tür warten. Es werden im September 21 Staatsanwälte dort tätig sein, in der Endausbaustufe 40 Staatsanwälte. Und dann haben wir wirklich eine schlagkräftige Einheit. Ich sorge dafür. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bun­desrat Mitterer.

 


Bundesrat Peter Mitterer (FPÖ, Kärnten): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bun­desministerin! In der Vergangenheit, aber auch jetzt aktuell, kam und kommt es immer wieder vor, dass Abhörprotokolle aus laufenden Verfahren in die Medien gelangen.

Deshalb meine Zusatzfrage: Geht die Korruptionsstaatsanwaltschaft den amtsmiss­bräuchlich an die Öffentlichkeit gelangten Abhörprotokollen nach?

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Natürlich, ja. Es gibt Anzeigen. Natürlich wird das verfolgt. Ob man diese Sachen aufklären kann, weiß ich nicht, aber das wäre auch in meinem Interesse; ich sage Ihnen das ganz ehrlich. Ich finde es auch furchtbar, dass immer wieder Details aus Ermittlungsverfahren, die nicht öffentlich sind, an die Öffentlichkeit gelangen. Ich habe kein Verständnis dafür, denn das Amtsgeheimnis hat schon seinen Sinn, nämlich einerseits werden dadurch Persön­lichkeitsrechte gewahrt und zweitens gibt es ja auch kriminaltaktische Gründe, die da­für sprechen, dass man gewisse Dinge nicht ausplaudert.

Daher bin ich vollkommen bei Ihnen, dass solche Dinge aufgeklärt werden müssen. Natürlich kümmert sich die Korruptionsstaatsanwaltschaft um solche Anzeigen – keine Frage.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gelangen nun zur 5. Anfrage.

Ich bitte die Anfragestellerin, Frau Bundesrätin Posch-Gruska, um die Verlesung der Anfrage.

 


Bundesrätin Inge Posch-Gruska (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrte Frau Ministerin! Meine Frage lautet – nachdem das Jahr ja nicht sehr glücklich begonnen hat mit der Postenbesetzung –:

1766/M-BR/2011

„Auf welche Weise wollen Sie künftig bei gerichtlichen Besetzungsverfahren negative Begleiterscheinungen der jüngsten Zeit vermeiden?“

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


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