BundesratStenographisches Protokoll793. Sitzung / Seite 38

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Daher meine Frage an Sie: Können Sie ausschließen, dass in einer österreichischen Justizanstalt ein suspendierter Beamter Dienst tut, gegen den ein laufendes Verfahren anhängig ist?

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Ich verspreche Ihnen, ich werde Ihnen die Information nachliefern. Ich habe diese Information nicht hier.

Aber ganz generell: Man sieht leider bei diesen Fällen von Pädophilie, dass kein Be­reich davor gefeit ist. Leider! Und da muss es natürlich strenge Konsequenzen geben, denn für mich ist dieser Bereich der Kriminalität wirklich der abscheulichste Bereich.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gelangen nur zur 6. Anfrage.

Ich bitte die Anfragestellerin, Frau Bundesrätin Greiderer, um die Verlesung der An­frage.

 


Bundesrätin Elisabeth Greiderer (ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine Frage an Sie lautet:

1764/M-BR/2011

„Wie weit sind die Überlegungen zur Neuordnung des Obsorgerechtes gediehen?“

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Ich habe bereits er­wähnt, dass das ein sehr, sehr wichtiges Thema für mich ist und dass das sicherlich ei­ner meiner Schwerpunkte in den nächsten Monaten sein wird. Im Februar, März wird die Arbeitsgruppe ihre Arbeit beenden. Es hat jetzt ein bisschen länger gedauert, weil die Themen in dieser Arbeitsgruppe erweitert wurden. Sie befasst sich nicht nur mit dem Thema Obsorge, sondern auch mit den Themen Besuchsrecht und Verfahrens­recht.

Es gibt Annäherungen in der Arbeitsgruppe, auch das Familienministerium und das Frauenministerium sind in diese Arbeitsgruppe eingebunden. Ich möchte wirklich gerne einen Konsens in dieser sehr heiklen und gesellschaftspolitisch so wichtigen Frage er­reichen. Die Annäherungen beziehen sich auf das Thema Schlichtungsstelle, auch auf das Thema Besuchsrecht. Wir müssen die Besuchsrechte möglichst schnell regeln, provisorisch regeln, damit es nicht zu Vakanzen kommt. Es kann nicht sein, dass ein Kind seinen Vater oder seine Mutter – je nachdem – monatelang, manchmal vielleicht sogar jahrelang nicht zu Gesicht bekommt, weil die Verfahren und die Gutachten so lange dauern. Da muss sich etwas ändern.

Betreffend Obsorge bin ich nach wie vor natürlich eine Verfechterin der gemeinsamen Obsorge. Aber auch da möchte ich, dass es zu einer Einigung kommt: einfach des­wegen, weil die gemeinsame Obsorge sehr viele Vorteile hat, die immer wieder erläu­tert wurden.

Heute ist übrigens ein ganz wichtiger Tag, sehr geehrte Damen und Herren, um 11 Uhr ... Eigentlich muss die Entscheidung schon da sein. (Ein Mitarbeiter des Justiz­ministeriums reicht Bundesministerin Mag. Bandion-Ortner ein Handy.) – Mein Kollege informiert mich gerade. Moment, ganz exklusiv. (Bundesrat Gruber: „Druckfrisch“!)

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat gerade entschieden, dass in der Causa Sporer Österreich verurteilt wird, weil es zu einer Quasi-Ungleichbehandlung von unehelichen und ehelichen Kindern gekommen ist. Sie kennen die Problematik der gemeinsamen Obsorge auch für uneheliche Kinder. Für Deutschland hat es bereits ei­ne Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte gegeben. Jetzt


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