Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Steinkogler. – Bitte, Herr Bundesrat.
11.30
Bundesrat Josef Steinkogler (ÖVP, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als Oberösterreicher freut es mich, am Beginn meiner Wortmeldung die Lehrerinnen und Lehrer des Bezirkes Perg und Freistadt recht herzlich begrüßen zu dürfen. Sie sind jene Lehrerinnen und Lehrer, die mehr tun als ihre Pflicht: Sie arbeiten in Arbeitsgemeinschaften zusammen über die Bezirks- und Schulgrenzen hinweg. Ihre Bezirksschulinspektorin Burgi Astleitner ist meine Sitznachbarin, und sie lobt ihre Lehrerinnen und Lehrer immer über den grünen Klee. Und auch unser Landeshauptmann hat heute in seinem Statement und seiner Grundsatzerklärung die hohe Qualität und das Engagement unserer Lehrerinnen und Lehrer in Oberösterreich und in ganz Österreich entsprechend hervorgehoben. Deshalb herzlich willkommen im Hohen Haus und einen schönen Aufenthalt! (Allgemeiner Beifall.)
Nun zur Sache, meine sehr geehrten Damen und Herren. – Auch in Österreich sind und werden Reiserabattklubs, Timesharing, langfristige Urlaubsprodukte und Tauschpools immer beliebter. Durch das vorliegende Gesetz sind in Zukunft diese KonsumentInnen besser geschützt, nämlich mit einem Rücktrittsrecht von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen. Aber auch die Informationspflicht bei Teilzeitnutzungs- und Nutzungsvergünstigungsverträgen wird verbessert.
Wichtig ist aber auch, dass sich der Schutz jetzt auf alle Übernachtungsunterkünfte bezieht, also auch auf Schiffe oder auf Wohnwägen. Damit wird auch der Beweis erbracht, dass sich das Recht an die aktuellen Bedürfnisse entsprechend anpasst.
Es handelt sich hierbei um den ersten Fall eines voll harmonisierten Verbraucherschutzes in der Europäischen Union. Dieses Gesetz schützt in Zukunft die KonsumentInnen vor dubiosen Timesharingmodellen. Es wird von unserer Fraktion im Sinne des Verbrauchers begrüßt und findet unsere Zustimmung. – Ich danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
11.32
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Duzdar. – Bitte.
11.32
Bundesrätin Mag. Muna Duzdar (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte, bevor ich auf das Teilzeitnutzungsgesetz zu sprechen komme, nur noch sagen, dass wir aufgrund der Fragestunde leider die gemeinsame Obsorge nicht ganz so ausführlich diskutieren konnten. Ich hoffe und wünsche, dass Sie vielleicht einmal zu einer Aktuellen Stunde zu diesem Thema kommen könnten. Dann könnten wir das ausführlicher diskutieren, denn es sind viele Fragen noch im Raum gestanden, deren Beantwortung sehr interessant gewesen wäre.
Wir beschließen heute ein neues Teilzeitnutzungsgesetz. Dieses Gesetz handelt vom sogenannten fremdsprachlichen Begriff Timesharing, das ja verschiedene rechtliche Erscheinungsformen kennt. Timesharing fand, ausgehend von den USA, in den neunziger Jahren weltweit Verbreitung auf dem Urlaubsmarkt. Kern des Timesharing ist es, Interessenten eigentümerähnliche Rechtspositionen einzuräumen, in Verbindung mit zeitlich begrenzten Nutzungsrechten an Ferienwohnungen, Ferienanlagen und Hotels, und es war natürlich gerade jene Personengruppe davon besonders angesprochen, wel-
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