Klar ist aber auch, dass natürlich diese europäische Richtlinie sinngemäß nur dort Anwendung findet, wo die Nutzungsobjekte, sprich die Ferienwohnungen et cetera, auch in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union sind. Für Ferienobjekte in Staaten außerhalb der Europäischen Union hat dieses Gesetz natürlich keine Gültigkeit. Deshalb wäre es ja auch sinnvoll, zum Beispiel mit Nicht-EU-Ländern, in welchen Österreicher und Österreicherinnen oftmals Nutzungsrechte an Ferienwohnungen erwerben, vielleicht in Hinkunft bilaterale und völkerrechtliche Verträge abzuschließen, um auch hier den Verbraucherschutz zu gewährleisten und auch hier Lücken zu schließen.
Zusammenfassend kann gesagt werden, das Gesetz ist jedenfalls eine wesentliche Verbesserung des Verbraucherschutzes, der ja auch durch die Vollharmonisierung in der gesamten Europäischen Union gewährleistet wird. Selbstverständlich wird meine Fraktion diesem Gesetz zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)
11.39
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kickert. – Bitte.
11.39
Bundesrätin Dr. Jennifer Kickert (Grüne, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach dieser wirklich sehr ausführlichen Stellungnahme meiner Kollegin Duzdar werde ich mich auf einen Satz beschränken, nämlich: Es ist zu begrüßen, dass die Umsetzung dieser Richtlinie ohne wesentliche Einschränkungen des bereits bestehenden hohen österreichischen Rechtsschutzes zustande gekommen ist, und wir werden dem zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)
11.40
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Mag. Bandion-Ortner. – Bitte.
11.40
Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte! Auch ich werde mich sehr kurz fassen.
Lieben Sie Tauschpools, Reiserabatt-Clubs oder andere längerfristige Urlaubsprodukte? Ich kenne das ehrlich gesagt auch nicht, ich habe nie Zeit für Urlaub. Allerdings, wenn Sie diese schätzen, dann sind Sie in Zukunft besser geschützt, etwa mit einem Rücktrittsrecht. Sie sind dann aber auch geschützt, was alle anderen Übernachtungsunterkünfte betrifft. Es sind von diesem Schutz zum Beispiel auch Boote, Schiffe und Wohnwägen betroffen. Das ist eine große Neuerung.
Eines ist auch noch sehr neu – es wurde bereits erwähnt –: Es ist der erste Fall eines in Europa harmonisierten Verbraucherschutzes. Wir müssen da in Zukunft nur sehr, sehr aufpassen. In dem Fall gibt es keinen Nachteil für Österreich, denn unser Schutz ist vorher nicht besser gewesen, aber es gibt Bereiche des Verbraucherschutzes, in denen wir einen sehr, sehr hohen Standard haben. Diesen dürfen wir durch eine Vollharmonisierung nicht verlieren. Gegen eine Verschlechterung unseres Standards werde ich auf europäischer Ebene kämpfen. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)
11.41
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung.
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