BundesratStenographisches Protokoll793. Sitzung / Seite 50

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kann es nämlich nicht sein, dass es eine verpflichtende gemeinsame Obsorge gibt. Wir sollten von dem jetzigen Gesetzesstatus ausgehen, wo eine gemeinsame Obsorge möglich ist, wenn es von den Eltern gewünscht wird.

Die Frau Ministerin hat es gesagt, und daher verstehe ich es noch weniger, wenn sie sagt: Es geht darum, diese Streitparteien herauszunehmen. Aber genau um diese Streitparteien, genau um dieses Beispiel, das die Ministerin genannt hat, geht es. Wenn es zum Beispiel um einen wichtigen medizinischen Eingriff bei einem Kind geht, müssen dann beide Elternteile diesem zustimmen. Das kann nicht sein! Da steht das Wohl des Kindes im Hintergrund. Wenn der Vater oder die Mutter – das ist jetzt voll­kommen geschlechtsneutral, ich möchte nicht sagen, dass die Väter oder die Mütter die Schlechten sind –, wenn einer dieser beiden Elternteile als Rache wegen irgend­einer Verletzung dem nicht zustimmt, dann haben wir die Situation, dass das Wohl des Kindes nicht mehr im Vordergrund steht. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf der Bun­desrätin Mühlwerth.)

Wir haben jetzt schon die gesetzliche Situation, eine mögliche gemeinsame Obsorge in Anspruch zu nehmen. Auch ich bin geschieden, auch ich habe ein Kind, und wir haben die gemeinsame Obsorge, weil ich mich mit meinem Mann so getrennt habe, dass wir heute noch miteinander sprechen und uns jetzt besser verstehen als damals, als wir verheiratet waren. (Bundesrätin Mühlwerth: Dort müssen wir hin!) – Da sind wir jetzt! Wir sind jetzt in dieser Situation, dass wir es uns aussuchen können. Und daher kann es nicht sein, dass es eine verpflichtende gemeinsame Obsorge gibt. Daher ist dieser Punkt für mich auch ein sehr wichtiger.

Ein Anspruch auf „angemessene Beteiligung und Berücksichtigung seiner Meinung in allen das Kind betreffenden Angelegenheiten“ ist ein weiterer Punkt, den wir heute be­schließen werden. Da ist – das habe ich anfangs schon gesagt – ganz sicherlich Frau Staatssekretärin Remler gefordert, Möglichkeiten zu suchen, wie wir Kinder und Ju­gendliche in den Diskussionsprozess einbinden können, wie wir Kinder und Jugendli­che mit verantworten können, wie sie aber auch ihre Meinung sagen können. Ich den­ke, da ist hier im Parlament mit der Demokratiewerkstatt für Kinder und Jugendliche ein ganz toller und wichtiger Schritt schon gelungen. In sehr vielen anderen Parlamenten gibt es auch Kinder- und Jugendparlamente und Mitbestimmungsmöglichkeiten. Ich denke, das müssen wir noch ausbauen und die Kinderrechte auch in den Schulen für die Kinder aufbereiten.

Wovor ich warnen möchte, ist, dass es uns wie bei dem Thema „Wählen mit 16“ er­geht, wo wir zwar den Beschluss gefasst haben, aber die dazugehörige Maßnahme, sozusagen das Fleisch dazu, nämlich die politische Bildung in den Schulen so zu ver­ankern, dass sich die Jugendlichen wirklich frei entscheiden können, dann nicht mehr gesetzt haben. Ich glaube, dass es notwendig ist, diese Kinderrechte dann in der Schu­le dementsprechend mit den Kindern und Jugendlichen aufzubereiten.

Ein Recht auf gewaltfreie Erziehung ist auch ein Punkt, den wir heute mit dieser Kin­derrechtskonvention beschließen werden. Nach einer Studie – im „Standard“ von vori­ger Woche nachzulesen – wissen 38 Prozent der Eltern nicht, dass Kinder nicht ge­schlagen werden dürfen. Auch da, denke ich, ist es notwendig und wird es wichtig sein, diese Kinderrechte in den Köpfen der Menschen zu verankern.

Der jetzigen Gesetzesvorlage wird meine Fraktion natürlich zustimmen, und wir freuen uns schon, dann den nächsten Schritt zum Wohle des Kindes zu setzen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

11.52


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Dön­mez. – Bitte.

 


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