BundesratStenographisches Protokoll793. Sitzung / Seite 56

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Bedauerlich ist aber – und das ist ein Wermutstropfen –, dass unser Antrag im Na­tionalrat, der auch den Schutz der ungeborenen Kinder mit einbeziehen hätte sollen, abgelehnt worden ist. Wir glauben, dass die lebenden und die noch nicht geborenen Kinder den gleichen Schutz haben müssen. Wir sollten, statt das einfach a priori ab­zulehnen, uns darüber unterhalten, was wir tun könnten – und da gibt es von den Frei­heitlichen viele Vorschläge –, um auch jungen Müttern Mut zum Kind zu machen und sie zu begleiten. Es genügt nicht, den Mutter-Kind-Pass auszustellen und die Untersu­chungen durchführen zu lassen, sondern es müsste zumindest in der ersten Zeit – und da kann man darüber diskutieren, wie lange dieser Zeitraum sein muss – für junge Mütter eine Begleitung geben, ihnen geholfen werden, dass sie mit der alltäglichen praktischen Lebenssituation zurechtkommen.

Dass wir so viele Abtreibungen haben, darf uns nicht mit Wurschtigkeit beziehungs­weise Gleichgültigkeit erfüllen, sondern wir müssen Frauen Hilfe zuteilwerden lassen, damit sie ihre Kinder auch tatsächlich bekommen. Wir werden immer wieder Vorstöße in diese Richtung unternehmen. Vielleicht gelingt es uns, das einmal durchzusetzen.

Es ist ja mit diesem Beschluss – und das ist heute auch schon angeklungen – noch nicht alles getan, sondern das ist lediglich ein erster Schritt, der mit Leben erfüllt wer­den muss. Das heißt, wir werden das auch in einfachgesetzliche Bestimmungen einflie­ßen lassen müssen.

Es gibt immer noch viel zu viele Missbrauchsfälle in Österreich – und die stammen nicht nur aus der Vergangenheit, sondern die gibt es auch in der Gegenwart –, wo Kin­der Opfer von sexuellem Missbrauch und von Gewalt werden. Und da möchte ich schon daran erinnern, dass es schon unzählige Anträge von der freiheitlichen Fraktio­nen gegeben hat, wo eine Anzeigepflicht gefordert wird. Das ist auch etwas, das immer sehr kontroversiell diskutiert worden ist, und letzten Endes wurden dann diese Anträge immer abgelehnt. Das finde ich wirklich bedauerlich.

Beim Fall „Luca“ – das ist einer der entsetzlichen Fälle, die es in der Vergangenheit gegeben hat, und zwar ein Fall, der aber auch Schlagzeilen gemacht hat, während es ja viele Fälle gibt, die nicht einmal den Weg an die Öffentlichkeit finden – kann man schon die Vermutung anstellen, um es vorsichtig zu sagen, dass, wenn es eine Anzei­gepflicht gegeben hätte, dieser Luca nicht hätte sterben müssen. Ich glaube, dass es schon sehr wichtig wäre, eine Anzeigepflicht in Augenschein zu nehmen beziehungs­weise zu prüfen, ob man nicht doch eine solche einführen sollte.

In diesem Zusammenhang muss auch gesagt werden, dass die Jugendwohlfahrt per­sonell mit mehr Ressourcen ausgestattet werden muss. Auch Volksanwalt Kostelka ist dieser Meinung. In einer APA-Meldung von heute heißt es – ich zitiere –

„Ein Teil der Fälle von Kindesmisshandlung wäre vermeidbar, wenn es mehr Kontrollen durch die Jugendwohlfahrt gäbe. Das sagte Volksanwalt Kostelka am Donnerstag im ORF-‚Morgenjournal‘ und kritisierte die mangelhafte Personalausstattung der Ämter.“

Ich zitiere weiter: „Es gibt zweieinhalb Mal so viele Gefährdungsmeldungen wie vor 15 Jahren, ...“ – Erschreckend eigentlich!

Und weiters: „Das hat sich jeder einzelne zuständige Landesrat, Finanzlandesrat und Landtag zu überlegen, sagte Kostelka, der den Beschluss des neuen Bundesjugendhil­fegesetzes urgiert, dessen Novellierung sich seit Jahren hinzieht“ – und da sind wir ja auch säumig! – „nicht zuletzt wegen der ablehnenden Haltung der Länder, die Mehr­kosten fürchten.“

Also es ist zu befürchten, dass es überhaupt zu keinem Beschluss kommt.

Ich darf weiter zitieren: „Der Personalmangel bei der Jugendwohlfahrt sei so groß“ – das sagt Volksanwalt Kostelka; das sage aber auch ich, da gebe ich ihm recht –, „dass


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