BundesratStenographisches Protokoll793. Sitzung / Seite 57

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die Sozialarbeiter kaum Hausbesuche in Familien machen würden – nicht einmal dann, wenn Kinder als gefährdet gemeldet werden, kritisiert die Volksanwaltschaft.“ – Zitat­ende.

Das sagt euer Volksanwalt (in Richtung SPÖ), vielleicht redet ihr einmal mit ihm und übernehmt einmal diese Vorschläge! Ich meine, da hat er absolut recht.

Weiters sagt Volksanwalt Kostelka – ich zitiere –, „dass etwaige Misshandlungen in Pflegefamilien und in Wohngemeinschaften ermöglicht würden, weil nicht einmal pro Jahr nachgeschaut werde, wie es den Kindern dort gehe.“ – Zitatende.

Dass da nichts passiert, muss einen mit Entsetzen erfüllen!

Was den jüngsten Fall „Cain“ betrifft, der heute auch schon angesprochen worden ist, so hat die Behörde gewusst, dass der Lebensgefährte der Mutter drogensüchtig und gewalttätig ist, aber trotzdem ist nichts unternommen worden.

Also da kann man nur von einem Versagen der Jugendwohlfahrtbehörde – aus wel­chen Gründen auch immer – sprechen! Da besteht akuter Handlungsbedarf, da muss dringend etwas gemacht werden!

Ob etwas gemacht wird, das darf nicht vom Standort abhängen – Jugendwohlfahrt ist ja Sache der Bundesländer –, das darf nicht davon abhängen, ob eine Jugendwohl­fahrtsbehörde besser ausgestattet ist oder schlechter.

Es wird aber ganz sicher auch eine vermehrte, verstärkte und verbesserte Schulung der Behördenmitarbeiter geben müssen, denn da liegt auch einiges im Argen, wobei ich sagen möchte, dass ich die Mitarbeiter nicht runtermachen will, die tun ihr Bestes, nämlich so gut sie es halt können. Wir müssen ihnen die Möglichkeit geben, dass sie es noch besser können, damit sie auch auf solche Fälle eingehen können.

Und, wie wir es heute in der Fragestunde mit der Frau Justizministerin schon bespro­chen haben: Es muss auch eine bessere Vernetzung der Behörden untereinander ge­ben. Es stimmt nicht, dass die Menschen in diesem Lande generell keine Zivilcourage haben und bei Missbrauchs- und Gewaltfällen einfach wegschauen. Es gibt genügend Beispiele, wo die Menschen, wo die Bevölkerung die Behörden sehr wohl darauf auf­merksam gemacht hat.

Ich erinnere an dieser Stelle an den Fall „Pöstlingberg“ aus Oberösterreich, wo eine Mutter ihre drei Töchter jahrelang eingesperrt hat. Da gab es sehr wohl Hinweise da­rauf aus der Bevölkerung. Es ist aber leider nur sehr wenig passiert. Die Behörde war zwar nicht untätig, aber es ist zu wenig passiert, und es gab keinerlei Absprachen der Behörden untereinander – aus Datenschutzgründen! So wichtig uns der Datenschutz auch sein mag, da hat er nichts verloren! Da muss die Vernetzung absolut verbessert werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir stimmen dieser UN-Kinderrechtskonvention in der Form, wie sie jetzt im vorliegen­den Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern übernommen wird, wirk­lich freudig zu. Aber eines sage ich Ihnen, meine Damen und Herren von SPÖ und ÖVP: Die Arbeit beginnt jetzt! (Beifall bei der FPÖ.)

12.17


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Gruber. – Bitte, Herr Kollege.

 


12.18.16

Bundesrat Manfred Gruber (SPÖ, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorerst muss ich mich beim Kollegen Mayer bedanken, denn er hat mir ein Stück Arbeit abgenommen, was die Ausführun­gen des Kollegen Dönmez betrifft. Ich brauche nämlich darauf nicht mehr zu replizie­ren, da er bereits darauf eingegangen ist.

 


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