BundesratStenographisches Protokoll793. Sitzung / Seite 58

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Zur Frau Kollegin Mühlwerth möchte ich ... (Bundesrätin Mühlwerth: Jetzt kannst du dich auf mich konzentrieren!) Nein, ich möchte nur eines vorausschicken: Das Wort „Zi­vilcourage“ gefällt mir. Es gibt sehr wohl Zivilcourage, aber man muss Zivilcourage auch sozusagen annehmen (Bundesrätin Mühlwerth: Ja, genau!), man muss den Hinwei­sen auch nachgehen, damit die Leute, die Zivilcourage unter Beweis stellen, dann nicht im Regen stehen gelassen werden. (Bundesrätin Mühlwerth: Da sind wir eh einer Mei­nung!)

Was die Behörden und die Kontrolle betrifft, sind wir uns auch einig. Und auch mit dem Kollegen Kostelka werden wir sicher diesbezüglich reden. (Bundesrätin Mühlwerth: Gut!)

Nun zum vorliegenden Gesetz, und da ist zuvorderst zu sagen, meine Damen und Her­ren: Gut Ding braucht Weile! Es ist schon angeklungen, dass es 20 Jahre her ist, dass die UN-Kinderrechtskonvention in Kraft trat. Es ist auch schon gesagt worden, dass Österreich 1992 diese Konvention ratifiziert hat. Und seither wird im Hohen Haus über die Verankerung der darin enthaltenen Kinderrechte in unserer Verfassung diskutiert. Wir wissen, dass es in der XXII. und in der XXIII. Legislaturperiode des Nationalrates nicht gelungen ist, die Rechte von Kindern in Verfassungsrang zu heben, aber heute stehen wir unmittelbar davor.

Klar ist: Mit diesen Beschlüssen werden durchsetzbare Rechte geschaffen. Das heißt im Klartext, die Rechte der Kinder müssen in den betroffenen Gesetzen auf Bundes- und Landesebene überprüft und mit den bestehenden Grundrechtsgarantien in Ein­klang gebracht werden. Das heißt aber auch, in Zukunft ist der Gesetzgeber bei Schaf­fung von neuem Recht an diese Vorgaben gebunden.

Uns Sozialdemokraten ging es immer darum, die Rechtspositionen von Kindern zu stär­ken. Für uns sind daher folgende Vorgaben von besonderer Bedeutung – ich möchte diese Punkte kurz aufzählen –: Es ist der Anspruch von Kindern auf Schutz und Für­sorge sowie bestmögliche Entwicklung und Entfaltung. All diese Maßnahmen von öf­fentlichen und privaten Einrichtungen müssen dem Wohl der Kinder dienen. Außerdem soll das Recht auf regelmäßige Beziehungen und direkte Kontakte zu beiden Eltern­teilen gewährleistet sein, außer dies steht dem Wohl des Kindes entgegen.

Kinderarbeit ist – ich glaube, da sind wir uns alle einig – generell zu verbieten. Und Kin­der haben in Zukunft das Recht auf angemessene Berücksichtigung ihrer Meinung bei Angelegenheiten, die sie persönlich betreffen.

Genauso wichtig sind das Recht auf gewaltfreie Erziehung, das Verbot von körperlicher Bestrafung – das wissen leider viele in unserer Gesellschaft nicht – und die Zufügung seelischen Leides, das Verbot von sexuellem Missbrauch und anderen Misshandlungen.

Weiters haben Kinder Anspruch auf angemessene Entschädigung und auf Rehabilita­tion, wenn sie Opfer von Gewalt oder Ausbeutung werden. Behinderte Kinder haben Anspruch auf besonderen Schutz und Fürsorge. Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Kindern.

Diese Vorgaben sind Meilensteine in der Umsetzung der Kinderrechte, Herr Kollege Dönmez. Das Kindeswohl als oberstes Prinzip bringt eine generelle verfassungsrecht­liche Wertung zum Ausdruck, die, wie ich bereits am Anfang erwähnt habe, in Zukunft in allen Bereichen der Vollziehung und Gerichtsbarkeit berücksichtigt werden muss.

Mit der heutigen Beschlussfassung setzen wir ein wichtiges gesellschaftspolitisches Signal und ein sichtbares Zeichen, wie wichtig uns der Schutz von Kindern ist. Ganz zufrieden werden wir Sozialdemokraten aber erst dann sein, wenn auch die sozialen Grundrechte für Kinder verfassungsrechtlich abgesichert werden, die zu unserem Be­dauern in dieser Vorlage leider keine Mehrheit gefunden haben.

 


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