BundesratStenographisches Protokoll793. Sitzung / Seite 61

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In diesem Buch wird also ein Psychokrieg im Kinderzimmer beschrieben, und ich hoffe, dass die vielen Leute, die dieses Buch gekauft haben, dieses nicht als Erziehungsrat­geber sehen. Es scheint zwar etwas überzogen, aber ich glaube, dass in abge­schwächter Form auch in österreichischen Kinderzimmern das eine oder andere zu fin­den ist.

Daher bin ich sehr froh, dass in Artikel 5 festgehalten wird:

„(1) Jedes Kind hat das Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, die Zufügung seelischen Leides, sexueller Missbrauch und andere Misshandlungen sind verboten.

(2) Jedes Kind als Opfer von Gewalt oder Ausbeutung hat ein Recht auf angemessene Entschädigung und Rehabilitation.“

Eine Erziehung mit Härte und Drill, die auf dem Irrglauben aufbaut, es müsste der Wille des Kindes gebrochen werden, um es zu Höchstleistungen zu bringen oder gefügig zu machen – auch dies ist in diesem Gesetz geregelt.

Ebenso ist im Gesetz die Gleichbehandlung von behinderten und nicht behinderten Kindern geregelt. Dies müsste in einem Land wie Österreich eigentlich eine Selbstver­ständlichkeit sein.

Kinder haben Rechte. Sie haben den Anspruch auf Schutz und Fürsorge, auf Respekt und Würde. Kinderrechte sind Menschenrechte – das haben wir heute schon des Öfte­ren gehört.

Mit dieser Beschlussfassung sind wir auf dem richtigen Weg, und ich freue mich für die nächste Generation. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Bundesräten der FPÖ.)

12.31


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste gelangt Frau Bundesrätin Astleitner zu Wort. – Bitte, Frau Kollegin.

 


12.31.33

Bundesrätin Notburga Astleitner (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Prä­sident! Geschätzter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf heu­te die Rednerliste beschließen und möchte mit einem Zitat von Janus Korczak begin­nen, das lautet:

„Wenn ich mich mit einem Kind beschäftige, habe ich zwei Empfindungen: Zuneigung für das, was es heute ist, und Achtung vor dem, was es werden kann.“

Zuneigung und Achtung: Eine Gesellschaft wird daran gemessen, wie sie mit den Schwächsten ihrer Mitglieder umgeht. Zu den schwächsten Mitgliedern der Gesellschaft, sehr geehrte Damen und Herren, zählen zweifellos die Kinder. Sie brauchen daher un­seren besonderen Schutz.

Der nunmehrige Gesetzesvorschlag – das ist heute schon mehrfach betont worden – verankert das Wohl des Kindes in der österreichischen Verfassung. Ich möchte die ein­zelnen Punkte jetzt nicht mehr aufzählen.

Aus meiner beruflichen Tätigkeit mit Kindern und aus der engen Zusammenarbeit mit Jugendwohlfahrt, Schulpsychologie und Schulsozialarbeit weiß ich, wie wichtig in diesem Zusammenhang auch die Unterstützung der Familien und die Hilfe den Erzie­henden gegenüber ist. Manche Eltern zeigen sich in Gesprächen total überfordert mit den Problemen des täglichen Lebens und der Erziehung ihrer Kinder oder der ihnen Anvertrauten. Zerrüttete Familienverhältnisse spielen dabei nicht selten eine Rolle.

Es ist unsere Aufgabe, einerseits Familien zu stärken und ihnen zu helfen, andererseits aber auch genau hinzuschauen – das ist heute auch schon mehrfach angesprochen worden –, wenn der Verdacht besteht, dass das Kindeswohl gefährdet ist.

 


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