BundesratStenographisches Protokoll793. Sitzung / Seite 62

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Natürlich hat es Kinderrechte bis jetzt auch schon gegeben. Beispielsweise – das ist heute auch schon angesprochen worden; das ist halt, wenn man als Letzte dran­kommt, so – sind in Oberösterreich alle SchulleiterInnen und LehrerInnen verpflichtet, Kindeswohlgefährdungen über den Bezirksschulrat an die Bezirksbehörde zu melden und anzuzeigen. Diese Zusammenarbeit – Frau Kollegin Mühlwerth, das hast du auch angesprochen – der Behörden finde ich ganz, ganz wesentlich in diesem Bereich.

Nur in enger Kooperation und unter Nutzung aller Netzwerke – ich habe es schon an­gesprochen: Schule, Jugendwohlfahrt, Schulpsychologie, Schulsozialarbeit und im Vor­feld natürlich auch vor der Schule – kann es uns gelingen, Sicherheit und Schutz für die Kinder zu gewährleisten. Deren Rechte in der Verfassung zu verankern ist ein wich­tiger Schritt dazu.

Erlauben Sie mir, weil heute schon sehr viel gesagt wurde und auch der Herr Landes­hauptmann von Oberösterreich hier war und über Bildung gesprochen hat und heute Lehrerinnen und Lehrer im Hohen Haus sind, einen seiner Lieblingssprüche, wenn er vor Lehrern spricht, zu zitieren. Er stammt von Dante Alighieri und passt eigentlich sehr gut zum heutigen Tag. Er heißt:

„Drei Dinge sind uns aus dem Paradies geblieben: die Sterne der Nacht, die Blumen des Tages und die Augen der Kinder.“

Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Bundesräten der FPÖ.)

12.34


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet hat sich nun Herr Staatsse­kretär Mag. Schieder. – Bitte.

 


12.35.06

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Mag. Andreas Schieder: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Verankerung von Kin­derrechten in der Verfassung ist, wie bereits in der Debatte ausführlich diskutiert, ein langjähriges Diskussionsthema in Österreich.

Ich glaube aber, dass wir heute einen wichtigen Punkt in diesem Bereich setzen. Mei­ner Meinung nach ist es ein großer Wurf, nicht nur aufgrund der langjährigen Diskus­sion, sondern auch aufgrund der Inhalte. Aber, Herr Bundesrat Dönmez, auch wenn es aus Ihrer Sicht nur ein kleiner Wurf ist, verstehe ich nicht, warum Sie dann sagen, bei dem kleinen Wurf – aus meiner Sicht ist es ein großer Wurf – möchte ich nicht dabei sein. Wenn Sie es als Wurf eigentlich anerkennen, dann raffen Sie sich auf und seien Sie auch dabei, wie groß auch immer Sie selbst diesen Wurf einschätzen.

Ich meine, dass wir neben der verfassungsrechtlichen und politischen Diskussion stär­ker in unserer Gesellschaft eine generelle Diskussion darüber brauchen, wie wir als Gesellschaft mit unseren Kindern umgehen. Schreckliche Fälle im privaten Haushalt, in den Familien aufgrund von zerrütteten Familienverhältnissen sind erwähnt worden. Wir sind auch mit schrecklichen Erlebnissen in sogenannten Bildungs- und Betreuungsein­richtungen staatlicher Natur, konfessioneller Natur konfrontiert. Wir haben hier in Ös­terreich, aber nicht nur in Österreich in den letzten Jahren leider eine schmerzhafte Diskussion zu vollziehen gehabt, und zwar nicht deshalb, weil sich so viel verschlech­tert hat, sondern weil auch immer mehr bekannt wird. Daher ist es, wie ich meine, auch ein wichtiges Zeichen der Politik, dass sie sich über die Verfassung, aber nicht aus­schließlich in der Verfassung dem Thema Kinder in diesem Land widmet.

Zur verfassungsmäßigen Umsetzung sei nur kurz erwähnt: Auch die Europäische Men­schenrechtskonvention, die wir ja in der Verfassung umgesetzt haben, sieht in vielen Artikeln die positive Umsetzung von Gesetzen in der Realität vor. Und ebenso ist es mit der Kinderrechtskonvention, die 1992 in Kraft getreten ist. Es hat nicht nur viele An-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite