BundesratStenographisches Protokoll793. Sitzung / Seite 65

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Die europäischen Gremien haben für sich selbst beschlossen, dass es für diesen vor­liegenden Gesetzentwurf keiner Zustimmung des Konvents bedarf, sondern das dann auch von den nationalen Parlamenten durchgewunken werden kann.

Es wurde heute vom Herrn Landeshauptmann bereits mehrmals die Bürgernähe ange­sprochen. Diese geht ja schon allein aus dem Titel dieses Beschlusses, den wir heute fassen sollen, hervor. Er ist bereits zweimal verlesen worden, ich will Ihnen eine noch­malige Verlesung ersparen. So etwas Sperriges zeigt wieder einmal sehr plakativ, wie „bürgernah“ diese Europäische Union in Wirklichkeit ist. Wer jetzt glauben sollte, es gehe um Atomangelegenheiten oder um das Wiederaufsperren von Zwentendorf, der irrt. Es geht darum, dass zu den bereits im Vertrag von Lissabon beschlossenen Abge­ordneten drei zusätzliche – nämlich zu den 751 drei zusätzliche, also 754 – bis zur nächs­ten EU-Wahl im Jahr 2014 in Amt und Würden sein sollen.

Warum ist das Ganze notwendig? – Weil Deutschland auf die drei, die ihm eigentlich in Zukunft entzogen werden, nicht verzichten kann, da dieser Vertrag ja erst – nicht, wie ur­sprünglich geplant, nach den EU-Wahlen 2009 – jetzt im letzten Jahr in Kraft getreten ist und man ja nicht so böse sein kann, den Deutschen diese drei Abgeordneten weg­zunehmen. Daher haben wir eben jetzt um drei mehr, zumindest bis 2014. Notwendig geworden ist das, weil sich die „bösen“ Iren auch quergelegt haben, bis sie schluss­endlich von ihrer Regierung weichgeklopft worden sind. Bedankt worden sind sie hiefür damit, dass diese Regierung sie mehr oder weniger in den Bankrott geführt hat – aber das nur am Rande.

Wenn wir das Jahr 2014 schreiben und die nächsten Europawahlen stattfinden, dann haben wir voraussichtlich ohnedies schon wieder um 18 Abgeordnete mehr, denn dann kommen die zwölf Kroaten und sechs Isländer wahrscheinlich dazu. Und so geht das munter weiter in diesem Reigen.

Das kostet natürlich auch einiges. Wenn man das grob rechnet, kann man sagen, ein EU-Abgeordneter mit den Mitarbeitern, die ihm zur Verfügung stehen, mit den Spesen und Reisekosten, kostet Pi mal Daumen 500 000 € im Jahr. Das sind also für diese drei 1,5 Millionen € – auf drei Jahre, bis 2014 gerechnet, in etwa 4,5 Millionen €.

Man kann natürlich jetzt sagen, im Vergleich zu dem, was uns die überbordende EU-Bürokratie insgesamt kostet, ist das ein Klacks und gar nicht der Rede wert. So hat es ja auch die EU selbst definiert. Es geht hier aber nicht nur um die absoluten Beträge, sondern es geht vielmehr auch um die Signal- und Vorbildwirkung, die solche Be­schlüsse haben, meine Damen und Herren.

Wir in Österreich finanzieren mit dem Geld unserer Bürger immer wieder größer und breiter werdende Rettungsschirme für die EU, schnüren dafür Sparpakete ... (Bundes­rat Mag. Klug: Nicht „für die EU“!) – Für die einzelnen Mitgliedstaaten. (Bundesrat Mag. Klug: Und für die Bürger! – Bundesrätin Mühlwerth: Na, bei den Bürgern ist es aber ...!) – Es kommt meistens bei den Banken an und weniger bei den Bürgern, nicht wahr? Die Bürger werden mit Belastungspaketen zugeschüttet, und das ist ja auch in Österreich der Fall, obwohl wir diesen Schirm bis jetzt angeblich noch nicht benötigen. Man wird sehen, wie es weitergeht.

Es wird also bei den eigenen Leuten gespart. So wird beispielsweise in der Steiermark die geradezu selbsthypnotisch beschworene Reformpartnerschaft zwischen SPÖ und ÖVP in Kürze den Gratiskindergarten streichen, den Pflegeregress wieder einführen, Sozialleistungen kürzen – und auf der anderen Seite erhöhen wir ... (Bundesrat Mayer: Was hat das mit der EU zu tun?) – Das hat schon etwas damit zu tun! Ich habe gesagt, es geht um die Signalwirkung und die Vorbildwirkung. (Staatssekretär Mag. Schieder: Was die FPÖ alles gestrichen hat, als sie an der Regierung war, geht auf keine Kuh­haut!) Und der Herr Präsident hat heute gesagt, was er alles in EU-Angelegenheiten


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