BundesratStenographisches Protokoll793. Sitzung / Seite 71

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das Agrarrechtsänderungsgesetz auf der Tagesordnung, so gesehen auch das Pflan­zenschutzmittelgesetz. Erlauben Sie mir, meine sehr geehrten Damen und Herren, ein klares und deutliches Wort zu sagen: Ja, dieses Gesetz, diese Aktion, diese Aktivität ist heute wichtiger denn je!

Wir wissen und hören Tag für Tag von dem Dioxin-Skandal in Deutschland. Ich sage klar und deutlich: Das ist ein Futtermittelskandal, kein Lebensmittelskandal. Gerade dort sind die Bauern sehr schwer betroffen. Wir hören es ja: Betriebe werden geschlossen, gleichzeitig sind Existenzen gefährdet – ohne Verschulden der Landwirtschaft!

Es ist sicher unbestritten, dass dadurch die Konsumenten das Vertrauen verloren ha­ben. Unter diesem Gesichtspunkt haben wir heute dieses Gesetz auf der Tagesord­nung. Die Novelle, die wir heute dezidiert beschließen, beinhaltet zwei zentrale Punkte, und diese möchte ich hervorheben. Erstens: höheres Niveau für Umwelt und Gesund­heit, für Mensch und Tier; ich glaube, das ist ein unheimlich wichtiger Faktor in diesem Gesetz. Das Zweite ist eine Verwaltungsvereinfachung; die Bürokratie wird hier zwei­felsohne abgebaut, Doppel- und Mehrgleisigkeiten werden abgebaut.

Notwendig geworden ist diese Neufassung des Pflanzenschutzmittelgesetzes, weil wir das sogenannte EU-Pflanzenschutzmittelpaket umgesetzt haben und umsetzen muss­ten. Das ist zweifelsohne in diesem Bereich der EU involviert. Demgemäß wird die Europäische Union in drei Zonen eingeteilt, in denen es jeweils ähnliche Bedingungen in der Landwirtschaft gibt, wie etwa beim Pflanzenschutz und hinsichtlich der Umwelt. Zwischen den Mitgliedstaaten einer Zone gibt es eine verpflichtende gegenseitige An­erkennung der Pflanzenschutzmittelzulassung.

Das hilft – und das sage ich hier klar und deutlich – den Bauern! Es muss nicht in je­dem einzelnen Staat ein Verfahren abgewickelt werden; ich habe schon erwähnt, dass dadurch die Bürokratie abgebaut wird. Im Gegenzug besteht erstmals die Möglichkeit, Wirkstoffe, die als Risiko eingestuft werden, aus dem Verkehr zu ziehen. Gesundheit für die Bürgerinnen und Bürger hat schlicht und einfach Priorität und Vorrang!

Abschließend möchte ich sagen, dass es, glaube ich, ein wirklich gutes Gesetz ist, weil nicht nur die Bauern davon profitieren. Es gibt Sicherheit nicht nur für die Bauern, son­dern zweifelsohne auch für die Konsumenten. Neben einer Überwachung ist die In-Verkehr-Bringung einer Verpflichtung zur Aufbewahrung von Aufzeichnungen über Spritzmittel sicher ein wesentlicher Beitrag. Damit tragen wir wesentlich zu einer um­weltgerechten Produktion bei.

Geschätzter Herr Bundesminister, danke schön für diese Initiative, aber auch danke schön für dein Engagement für die Umwelt auf der einen Seite, und gleichzeitig danke schön im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten! Ich weiß als praktizie­render Bauer sehr wohl, dass wir in einer schwierigen Situation – und ich sage hier be­wusst: in einer schwierigen Situation – den Konsumenten brauchen. Wir sind gleich­wertige Partner, und ich weiß das Engagement von deiner Seite in diesem Dioxin-Skandal und vieles mehr im Interesse unseres Berufstandes zu schätzen.

Wir werden gerne die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

13.12


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Lugsteiner. – Bitte, Frau Kollegin.

 


13.12.50

Bundesrätin Juliane Lugsteiner (SPÖ, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Es ist allseits bekannt, dass Österreich in der glücklichen Lage ist, auf her-


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