BundesratStenographisches Protokoll793. Sitzung / Seite 72

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vorragendes Trinkwasser in ausreichender Menge zurückgreifen zu können. Weltweit werden wir um unsere sprudelnden sauberen Quellen beneidet, und wir können mit Recht stolz auf unser Trinkwasser sein.

Betrachten wir aber die Probleme mit dem Trinkwasser vor einigen Jahrzehnten in der Mitterndorfer Senke, so muss festgehalten werden, dass sauberes Trinkwasser keine Selbstverständlichkeit ist und geschützt werden muss. Nur wo sauberes Grundwasser zur Verfügung steht, können wir eine hohe Trinkwasserqualität erreichen. Die Industrie musste infolge ihres sorglosen Umgangs mit dem Wasser bereits strenge Auflagen hin­nehmen. Doch die Auflagen allein haben nur im Zusammenhang mit Kontrollen ihre Wirksamkeit erreicht.

Nun ist es vor allem notwendig, der Verunreinigung des Grundwassers durch Pflanzen­schutzmittel entgegenzuwirken. Die gesetzlichen Grundlagen wurden diskutiert und re­flektiert, und entsprechende Maßnahmen wurden eingeleitet. Nichtsdestoweniger hat die Praxis gezeigt, dass gutgemeinte gesetzliche Auflagen nur dann voll zum Tragen kommen, wenn auf ihre Einhaltung geachtet wird. Nur dort, wo die Einhaltung gesetzli­cher Auflagen kontrolliert und eingefordert wird, können wir mit Verbesserungen rech­nen.

Ein wichtiges Ziel muss das Bestreben sein, derartige Schutzmittel in Zukunft so wenig wie möglich einzusetzen. Die Reduktion auf absolut Notwendiges muss angestrebt werden. Ob der Einsatz wirklich gezielt und effizient erfolgt, können wir nur durch Kon­trollen der Substanzen von der Erzeugungsphase bis zur Anwendungsphase gewähr­leisten. Sogar klare Verbote in hochsensiblen ökologischen Räumen dürfen kein Tabu sein.

Eine Kontrollstruktur muss erarbeitet werden, wobei den Bundeskompetenzen der Vor­zug zu geben ist. Die Übertragung der amtlichen Kontrolltätigkeit und der damit verbun­denen Labortests ist unabdingbar, sie sollte an juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts laut den Richtlinien präzisiert werden.

Für jene Landwirte, die aus Eigenverantwortung schon längst sorgfältig mit den Pestizi­den umgehen, ergeben sich keinerlei bürokratische Hürden oder Belastungen. Es geht ja nicht darum, mehr Auflagen zu schaffen, sondern darum, die Normen vernünftigen Umgangs festzulegen und deren Einhaltung zu beobachten. Das vorliegende Gesetz erstreckt sich auf die Behördenstruktur und die Koordinierung der Aufsichtsorgane. In der Regel liegt es den Bauern selbst nahe, hochwertige Nahrungsmittel zu erzeugen und zu vermarkten.

Pflanzenschutz und Naturschutz dürfen nicht miteinander im Widerspruch stehen. Es wäre paradox, einerseits Pflanzen schützen zu wollen und andererseits ein Artenster­ben von Flora und Fauna in Kauf zu nehmen. Die physiosanitär notwendigen Bestim­mungen des Pflanzenschutzmittelgesetzes gehören als Grundsatzbestimmungen in ein solides Gesetz 2011 integriert. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.16


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Nächster Redner: Herr Bundesrat Zwanziger. – Bitte.

 


13.16.25

Bundesrat Peter Zwanziger (FPÖ, Kärnten): Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Von der SPÖ sind Gott sei Dank noch ein paar hier, das ist schön. Herr Klubobmann Klug, bevor wir anfangen: Keine Fouls, das ist gut so! Jedes Mal, wenn Herr Staatssekretär Schieder hier ist, kann er keine Fragen beantworten; er setzt sich hin, redet nicht über das Thema, sondern er hat je­des Mal nur ein Thema – das ist sein Lieblingsthema –, und zwar die Hypo und Kärn­ten!

 


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