Das konkrete Agrarrechtsänderungsgesetz bringt zwei wesentliche Vorteile. Zum einen wird das Schutzniveau erhöht – nämlich für die Umwelt und für die Gesundheit von Mensch und Tier. Zum anderen gibt es Verwaltungsvereinfachungen – statt bisher drei Rechtsgrundlagen gibt es nämlich nur mehr zwei. Doppel- und Mehrgleisigkeiten werden abgebaut. Weiters gibt es einen rascheren Zugriff auf neue, umweltfreundliche Produkte. Das ist gewährleistet.
Europa soll nach diesem System – das haben die Vorredner dankenswerterweise schon gesagt – in drei Zonen eingeteilt werden. Wenn ein Pflanzenschutzmittel in einer Zone zugelassen wird, dann gilt die Zulassung für alle Staaten, die sich in dieser Zone befinden. Das hat einen Sinn bei der Anerkennung der Zulassung, weil es eben in jedem Nationalstaat, wenn es erfolgt, zu Mehrkosten kommt, die die Industrie sozusagen darstellt und die letztendlich der Konsument und der Bauer bezahlen müssen.
Daher macht es Sinn, so vorzugehen. Erstmals möglich ist, dass Wirkstoffe, die negative Auswirkungen oder negative Eigenschaften haben, gefahrenbedingt Ausschlusskriterien unterzogen und so vorzeitig aus dem Verkehr gezogen werden. Das ist ein Qualitätsfortschritt für die Gesundheit von Mensch und Tier, das bringt sehr viel.
Weiters sind regelmäßige Kontrollen der Pflanzenschutzmittelgeräte vorgeschrieben, es gibt ein Verbot des Sprühens aus der Luft – das wird in Österreich ohnedies nicht angewendet – und viele andere Dinge mehr. Für den Landwirt, den Bauern bedeutet es Erleichterungen bei der fachlichen und sachgerechten Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, aber auch der Konsument profitiert.
In diesem Sinne herzlichen Dank für die Zustimmung! Wir haben in diesem Sektor einen Qualitätsfortschritt zu verzeichnen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
13.33
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrats keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft im Jahre 2011 gemäß § 9 LWG 1992 (III-414-BR/2010 d.B. sowie 8452/BR d.B.)
6. Punkt
Bericht über die Situation der österreichischen Land- und Forstwirtschaft (Grüner Bericht 2010) (III-415-BR/2010 d.B. sowie 8453/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nunmehr zu den Punkten 5 und 6 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatter zu den Punkten 5 und 6 ist Herr Bundesrat Temmel. Ich bitte um die Berichte.
Berichterstatter Walter Temmel: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Zum Tagesordnungspunkt 5: Der Bericht des Ausschusses für Land-, Forst- und Was-
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