BundesratStenographisches Protokoll793. Sitzung / Seite 103

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15.12.36

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, die Abfallvermeidung sollte an erster Stelle stehen, da gebe ich dir vollkommen recht. Das Problem, das ich habe, ist, dass im Gesetz für Abfallvermeidung eigentlich nur steht, dass der Herr Bun­desminister einen Plan erstellen wird, wie wir künftig den Abfall vermeiden. Das ist ein Programm.

Ich denke, es wäre schon lange an der Zeit, dass diese Ziele und dieses Programm am Laufen sind. Ich habe mich im Ausschuss auch noch erkundigt, wie das mit den Mehr­wegquoten et cetera weitergehen soll und habe dann gehört, die Sozialpartner werden jetzt einen Plan vorlegen. Ich glaube, da steht, dass der Herr Bundesminister einen Plan vorzulegen hätte. Bei dieser Entwicklung, die wir gerade im Bereich Einweg/Mehr­weg in Österreich haben, nämlich dass man fast keine Mehrwegprodukte mehr be­kommt, zumindest im Getränkebereich, gäbe es dringenden Handlungsbedarf. Da wür­de ich mir wünschen, dass Sie das in die Hand nehmen und auch in Ihrem Plan mög­lichst bald berücksichtigen. Für mich ist das nicht der große, weite Wurf. Wenn in der jetzigen Gesetzesnovelle die Ankündigung eines Programms als großer Meilenstein ge­feiert wird, kann ich das nicht verstehen.

Ein weiteres Problem, das wir mit dieser Novelle haben, ist eine Sache der EU-Abfall­richtlinien, nämlich dass die Müllverbrennung nun als thermische Verwertung gilt. Das bedeutet: nicht mehr entsorgen. Wir können auch importieren, wir können auch expor­tieren – wie auch immer wir es brauchen.

Es ist ein Schritt in die falsche Richtung. Es gab im Burgenland Probleme mit Überka­pazitäten von Müllverbrennungsanlagen und es gibt auch in Niederösterreich Proble­me. Ich denke, man muss das schon ein bisschen unter Kontrolle haben und sich fra­gen, welche Kapazitäten man braucht. Letztendlich, wenn ich den zu verbrennenden Müll exportiere, ist das für mich einfach ein Müllexport; das brauche ich nicht noch an­zukurbeln.

Es ist als weiterer Pluspunkt der Novelle angeführt worden, dass der Transport von Ab­fällen bei einer Gesamtstrecke von 400 Kilometern künftig auf der Schiene zu erfolgen hat. Es war interessant, im Ausschuss zu hören, dass es möglicherweise ja dann auch andere Verkehrsmittel geben könnte, das Schiff möglicherweise oder vielleicht auch der Lkw. Wenn im Gesetz steht „durch andere Verkehrsmittel mit gleichwertigem oder geringerem Schadstoff- und Treibhausgasemissionspotential“, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass das laut Gesetzestext jemals auf Lkws transportiert werden können soll, wenn dann nicht nachher noch stehen würde „sofern dies nach Maßgabe der ver­fügbaren Kapazitäten und im Vergleich zum Transport über die Straße zusätzlich ent­stehender Kosten und des zusätzlich entstehenden Zeitaufwands zumutbar ist“.

Das ist dann wieder so eine weiche Formulierung, bei der man in Wirklichkeit immer sagen kann: Na gut, okay, jetzt ist die Bahn um 10 € teurer geworden. Ist das jetzt noch zumutbar oder nicht zumutbar? Oder man nimmt die Zeit her: Das dauert mit der Bahn eben zwei Tage länger. Ist das jetzt zumutbar oder nicht zumutbar?

Also meiner Ansicht nach ist das eine sehr weiche Formulierung und kann in Wirklich­keit – wir werden sehen, wie es sich entwickelt, aber ich befürchte es – sehr leicht um­gangen werden. Ich hätte mir da schon gewünscht – natürlich ist auch das Verkehrs­ministerium dafür zuständig, dass man Schienen hat, damit der Zug darauf fahren kann –, dass das Umweltministerium solche Dinge viel stärker einfordert und nicht mit so wei­chen Formulierungen dann Möglichkeiten gibt, dass man relativ leicht aus diesen Maß­nahmen wieder herauskommt.

In diesem Sinne, weil die Abfallvermeidung zwar angesprochen wird, aber nicht wirk­lich in Angriff genommen wird, weil das mit der Müllverbrennung und dem Export und


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