Nunmehr gelangen wir zur Abstimmung über den IV. Bericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Anwendung der EMAS-Verordnung und die Vollziehung des Umweltmanagementgesetzes.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Ich begrüße Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek und Sozialminister Rudolf Hundstorfer ganz herzlich bei uns im Bundesrat. (Allgemeiner Beifall.)
Beschluss des Nationalrates vom 20. Jänner 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gleichbehandlungsgesetz, das Gesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft, das Behinderteneinstellungsgesetz und das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz geändert werden (938 d.B. und 1047 d.B. sowie 8449/BR d.B.)
11. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 20. Jänner 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz geändert wird (1048 d.B. sowie 8441/BR d.B. und 8450/BR d.B.)
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir kommen nun zu den Punkten 10 und 11 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatterin zu den Punkten 10 und 11 ist Frau Bundesrätin Mag. Duzdar. Ich bitte um die Berichte.
Berichterstatterin Mag. Muna Duzdar: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Minister! Ich bringe den Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 20. Jänner 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz geändert wird.
Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Gleichbehandlungsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 1. Februar 2011 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Weiters bringe ich den Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 20. Jänner 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gleichbehandlungsgesetz, das Gesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft, das Behinderteneinstellungsgesetz und das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz geändert werden.
Auch dieser Bericht liegt in schriftlicher Form vor; ich komme daher auch hier gleich zur Antragstellung.
Der Gleichbehandlungsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 1. Februar 2011 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke für die Berichte.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Michalke. – Bitte.
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