BundesratStenographisches Protokoll793. Sitzung / Seite 123

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dienstzeiten, aufgrund seiner Zulagen wirklich verdient. Ich sage außerdem, dass eini­ge Frauen, auch sehr gut ausgebildete Frauen, nicht wissen, wie viel sie für ihre Arbeit verlangen können, und auch nicht wissen, wie viel ihre Arbeit wert ist. Daher ist hier ei­ne Informationsoffensive notwendig.

Ich bin mir sicher: Wenn endlich auch über Gehälter geredet wird – ich meine jetzt nicht nur die individualisierten Gehälter, sondern die gesamte Struktur –, dann kommt es zu einer Debatte. Endlich wird einmal darüber geredet, was wer wo in welcher Bran­che und in welchem Beruf verdient, in der Kantine, am Stammtisch, überall. Ich glaube, diese Debatte ist der erste Schritt dahin, Bewusstseinsbildung zu betreiben, Sensibili­sierung zu betreiben – und das ist der richtige Schritt. Wenn dieses Geheimnis, dieses bestgehütete Geheimnis, was man verdient, gelüftet wird, dann haben wir einen gro­ßen Beitrag zur Behebung dieser Einkommensunterschiede geleistet.

Dieses Gesetz, welches wir heute beschließen, ist ein wichtiges Teilstück auf dem Weg zur Einkommensgerechtigkeit. Die nunmehr zu beschließenden Maßnahmen zur Ein­kommenstransparenz, die ab 1. März 2011 in Kraft tritt, sind ein wichtiger Schritt dahin gehend, dass Frauen zu fairen Gehältern kommen, denn in Zukunft sind Betriebe in­tern verpflichtet, sich mit den Einkommensunterschieden zwischen Mann und Frau zu beschäftigen. Sie müssen alle zwei Jahre einen Einkommensbericht innerbetrieblich of­fenlegen. (Vizepräsident Mag. Himmer übernimmt den Vorsitz.)

Weil das, liebe Frau Kollegin Michalke, dein Einwand oder dein Kritikpunkt war: Ich glau­be nicht, dass Frauen über Facebook oder über die Medien verkünden werden, wie groß der Einkommensunterschied in ihrem Betrieb ist. Ich glaube eher, dass Frauen dort hingehen, wo es etwas bringt, nämlich zu den Betriebsräten und Betriebsrätinnen, und dass sie da gemeinsam eine Lösung finden werden.

Zum Einkommensbericht, liebe Kolleginnen und Kollegen. Dieser gilt als Beweismittel bei Interessenorganisationen. Dort kann man den vorlegen. Das ist für die Frauen ein ganz wichtiges Dokument, ein Beweisstück, womit man den Einkommensunterschied aufzeigen und belegen kann. Man kann mittels dieses Einkommensberichtes bis zu drei Jahre im Nachhinein bei Gericht seine Ansprüche einklagen. Und das ist auch we­sentlich.

Was bedeutet dieser Einkommensbericht, in dem die Einkommensdifferenzen aufge­zeigt werden, in der Realität? – Man kann anhand dessen vergleichen, was verdient wer, man kann vergleichen, was verdient man in welcher Branche, und man kann auch vergleichen, was verdient man in welchem Beruf. Und ich bin mir sicher – meine Vor­rednerin hat diese drei typischen Berufe genannt, die sich Frauen auswählen –, das kann auch ein Schritt dazu sein, dass diese Frauen vielleicht einen anderen Beruf aus­wählen.

Dieser Einkommensbericht wird stufenweise eingeführt. Das heißt konkret, ab 2011 müssen Unternehmen mit mehr als 1 000 Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen ihre Gehälter offenlegen, 2012 Unternehmen mit mehr als 500, 2013 Unternehmen mit mehr als 250 und 2014 Unternehmen mit mehr als 150 Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmern. Das heißt, 2014 sind davon 1,2 Millionen Beschäftigte erfasst, und das sind über 40 Prozent.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe vorhin schon erwähnt, es ist mir sehr wichtig, dass bei Stelleninseraten in Zukunft auch angegeben werden muss, wie viel man ver­dient.

Der nächste Punkt: Strafen; auch das wurde erwähnt. Ja, das ist ein Wermutstropfen. Wenn man mit diesem Gesetz an und für sich am richtigen Weg ist, wenn es einen Mindestschadensersatz bei sexueller Belästigung festschreibt, wenn damit der Einkom­mensbericht eingeführt wird, der eine Voraussetzung zur Beseitigung der Ungerechtig-


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