Meine sehr verehrten Damen und Herren! Man muss in diesem Zusammenhang auch erwähnen, dass sich in Österreich kaum ein Postulat in der bildungs- und wissenschaftspolitischen Diskussion so lange und so stabil als so dominierend erwiesen hat wie die Idee des offenen Hochschulzugangs. Diese Idee steht allerdings in einem merkwürdigen Widerspruch zu dem, was mit dieser Idee eigentlich erreicht werden sollte.
Erstens hat der offene Hochschulzugang zu keiner sichtbaren Verbesserung der sozialen Struktur der Studierenden an den Universitäten geführt. Zweitens zahlen wir für diesen offenen Hochschulzugang einen sehr hohen Preis. Wir zahlen nämlich den Preis der Qualität. Wir sind mit dem bekannten massiven Phänomen der Massenuniversitäten konfrontiert. Darunter leidet die Qualität der Studienbedingungen, es gibt schlechte Betreuungsverhältnisse und damit natürlich auch schlechte Ausbildungsbedingungen. Drittens ist der offene Hochschulzugang das falsche Rezept, um zu mehr Akademikern und Akademikerinnen zu kommen. Wir haben nämlich trotz offenen Hochschulzugangs nach wie vor eine sehr niedrige Akademikerquote.
So gibt es zum Beispiel in Finnland in allen Studienrichtungen sehr strenge Zugangsregelungen, und zwar sogar im doppelten Sinn. Es gibt dort nämlich einen Numerus clausus plus sehr strenge Aufnahmeverfahren. Trotzdem ist in Finnland die Akademikerquote doppelt so hoch wie in Österreich.
Das österreichische Modell des offenen Hochschulzugangs stellt in Europa tatsächlich eine Sondersituation dar. Fast alle Länder in Europa haben diese Problematik anders gelöst und haben mit ihren Lösungen bessere Ergebnisse erzielt, und zwar im Hinblick darauf, dass mit ihren Lösungen eine bewusstere Studienwahl bei den Studienanfängern erzielt werden konnte. Zudem konnten sie auch eine höhere Motivation bei Studierenden und Lehrenden sowie eine kürzere Studiendauer erreichen. Es gibt weniger Studienabbrecher, dafür mehr Absolventinnen und Absolventen. – All das sind Ziele, die ich mir auch für unsere Universitäten wünschen würde. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Stillstand führt zum Kollaps, gerade auch in der Politik. Daher ist auch die Neuregelung des Hochschulzugangs durch die Universitätsgesetz-Novelle, die wir erst kürzlich hier diskutiert haben, ein ganz wesentlicher erster Schritt zu mehr Klarheit für die Studierenden und einer besseren Planbarkeit für die Universitäten.
Die Eckpunkte, die wir auch erst kürzlich diskutiert haben, sind eine verpflichtende Voranmeldung zum Studium, eine verpflichtende Studienwahlberatung sowie die Neugestaltung der Studieneingangs- und Orientierungsphase. Aber wie auch Herr Bundesrat Saller bereits angesprochen hat, ist klar, dass diese Lösung nur ein erster Schritt sein kann und die österreichischen Universitäten ein transparentes Zugangsmanagement brauchen, um die Qualität, die sie den Studierenden und den Lehrenden und Forschenden meines Erachtens bieten müssen, auch sicherstellen zu können. Spätestens mit der Einführung der Studienplatzfinanzierung sind daher festgelegte Kapazitäten ein absolutes Muss im Sinne der Steigerung der Qualität.
Ich möchte aber noch einmal auf die Studienwahlberatung NEU zu sprechen kommen, weil sie auch von Frau Bundesrätin Kemperle zu Recht angesprochen und ihre Bedeutung hervorgehoben wurde. In der Novelle zum Universitätsgesetz – insbesondere zu dieser Neugestaltung der Studieneingangsphase – wurde auch festgelegt, dass es ab dem Wintersemester 2012/13 eine verpflichtende Studienwahlberatung vor der Inskription geben soll, um die angehenden Studierenden tatsächlich besser auf ihre Studienwahl vorzubereiten.
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