Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigten und verteilten Anfragebeantwortungen 2587/AB bis 2588/AB und
jenes Verhandlungsgegenstandes, der gemäß Artikel 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt, beziehungsweise
der Mitteilungen des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend Vertretung des Bundesministers für Finanzen Vizekanzler Dipl.-Ing. Josef Pröll durch die Bundesministerin für Inneres Dr. Maria Fekter sowie
den Aufenthalt des Bundeskanzlers Werner Faymann vom 14. abends bis 20. April 2011 innerhalb eines EU-Mitgliedstaates
verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.
Die schriftlichen Mitteilungen haben folgenden Wortlaut:
Liste der Anfragebeantwortungen (siehe S. 10)
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Beschluss des Nationalrates, der gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt:
Beschluss des Nationalrates vom 31. März 2011 betreffend ein Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI-Beitragsgesetz 2010) (1045 und 1119/NR der Beilagen)
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Schreiben des Bundeskanzlers betreffend Aufenthalt des Bundeskanzlers in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union:
„BUNDESKANZLERAMT: ÖSTERREICH
WERNER FAYMANN
BUNDESKANZLER
An den
Präsidenten des Bundesrates
Gottfried KNEIFEL
Parlament GZ 350.100/0006-I/4/2011
1017 Wien Wien, am 4. April 2011
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beehre mich, Ihnen mitzuteilen, dass ich mich innerhalb des Zeitraumes vom 14. April (abends) bis 20. April 2011 im Ausland, aber innerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, aufhalten werde.
Mit den besten Grüßen“
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Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Eingelangt ist der Beschluss des Nationalrates vom 31. März 2011 betreffend ein Trilaterales Abkommen zwischen der Regie-
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