BundesratStenographisches Protokoll795. Sitzung / Seite 38

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Jahr 2007 waren es 500, in den ersten fünf Monaten des Jahres 2010 waren es schon über 600. Sie sehen, die Zahl der Anzeigen wächst an, und es soll angestrebt werden, auch die Zahl der Mitarbeiter in der Fernmeldebehörde zu erhöhen, um diese Anzeigen zu bearbeiten und jenen auf die Schliche zu kommen, die mit unlauteren Maßnahmen, mit unlauteren Anrufen die Konsumentinnen und Konsumenten betrügen.

Geschätzte Damen und Herren! Es ist äußerst wichtig, dass wir gerade die ältere Generation, aber auch sehr viele junge Menschen vor diesen Anrufen schützen und dass wir die Regeln hier im Telekommunikationsgesetz genau festlegen. Es wird aber noch weitere Maßnahmen geben, damit wir auch den Telefonbetreibern, die erhöhte Gebühren verlangen, vielleicht in Zukunft nähertreten, damit diese nicht im Nachhinein erhöhte Rechnungen senden, sondern damit sie die Konsumenten besser informieren über die laufenden Kosten der Telekommunikationsgebühren, der sogenannten Handy­gebühren. Hier wird es auch, glaube ich, eine Gesetzesvorlage geben, damit man aufgrund der Initiative der Arbeiterkammer die Konsumenten schützt.

Wir werden dieser Novelle zustimmen. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

10.45


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Greiderer. – Bitte sehr.

 


10.45.38

Bundesrätin Elisabeth Greiderer (ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir leben in einer Zeit, in der sich der technische Fortschritt rasant entwickelt. Dazu gehören auch die Handy- und Internettechnologien, die aus unserem täglichen Leben nicht mehr wegzudenken sind.

So sehr diese Technologien unser Leben erleichtern, so sehr bringen diese aber auch Probleme mit sich. Unsere Aufgabe ist es deshalb, diese Probleme zu erkennen und die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass der Missbrauch höchstmöglich einge­schränkt und die Bürgerinnen und Bürger davor geschützt, aber nicht entmündigt werden. Es geht um den Schutz der Privatsphäre, um den Datenschutz und um Schutz vor illegaler Abzocke. Dieses Gesetz, welches wir heute beschließen, ist ein großer und wichtiger Schritt in diese Richtung.

Fast jeder von uns hat schon selbst oder in seinem Umfeld mit dubiosen Machen­schaften und Keilereien am Telefon zu tun gehabt oder davon gehört. Immer mehr Menschen werden durch illegale, unerbetene Telefonanrufe, die sogenannten Cold Callings, belästigt beziehungsweise geschädigt. 80 Prozent dieser Anrufe sind im Lotterie- und Gewinnspielbereich. Die Übertretungen sind hier in den vergangenen drei Jahren angeblich um mehr als 100 Prozent gestiegen. Man kann aber davon ausge­hen, dass die Dunkelziffer wesentlich höher ist, da ja nicht alle Fälle angezeigt werden.

Es wird in Zukunft Gott sei Dank verboten sein, eine Rufnummer zu unterdrücken oder diese zu verfälschen. Wenn es sich bei den unerbetenen Werbeanrufen um Lotterie- und Gewinnspielfirmen handelt, werden diese Verträge gar nicht erst zustande kom­men beziehungsweise werden diese nichtig sein.

Mit dieser Novelle wird unerwünschten Telefonkeilern endlich das Handwerk gelegt. Die Strafbestimmungen werden verschärft, die Rücktrittsregeln verbessert. Das bedeutet, dass dem Konsumenten ab Erhalt der Ware beziehungsweise Dienstleistung ein Rücktrittsrecht von sieben Tagen eingeräumt wird. Derzeit ist es nämlich so, dass im Zuge von Cold Calling ab dem Anruf der Vertrag schon zustande kommt. Der Konsument ist sich dessen aber oft nicht bewusst, und das Rücktrittsrecht wird vom Cold Caller absichtlich über die gesetzliche Frist hinausgezögert.

 


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