Die Regelung umfasst nun auch jene Betrügereien, wo die Rechnung erst viele Monate später für bereits erbrachte Dienstleistungen gestellt wird, bei denen bis jetzt kein Rücktrittsrecht mehr möglich war. Jetzt gilt die siebentägige Rücktrittsfrist eben erst ab der Rechnungslegung.
Abschließend möchte ich mich bei den zuständigen RessortministerInnen für die Ausarbeitung einer guten Regelung im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten bedanken und bitten, dass auch rasch an einer europäischen Lösung gearbeitet wird, damit auch diejenigen, die aus dem Ausland anrufen, erfasst werden. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
10.49
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte sehr.
10.49
Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Lindinger hat schon ganz genau und gut erklärt, worum es geht. Ich glaube, darauf brauche ich nicht mehr näher einzugehen. Ich denke, das Cold Calling ist sicher nicht in erster Linie über das Telekommunikationsgesetz einzudämmen und in den Griff zu bekommen, aber das Telekommunikationsgesetz wirkt in diesem Fall unterstützend, würde ich einmal sagen, und so, wie es umgesetzt ist, können wir daher nur zustimmen.
Ich möchte nur darauf hinweisen – ganz kurz, denn wir sind ja heute alle in Eile –, wir haben im Ausschuss auch noch angesprochen, dass es ähnliche Probleme gibt, zum Beispiel bei den Mehrwert-SMS, wo meiner Meinung nach auch einmal eine Regelung erforderlich wäre. Das sind so Dinge, die auf der Telefonrechnung nicht auffallen, weil es nur 2,50 € sind oder 50 Cent, aber es läppert sich zusammen und es ist einfach nicht fair, weil die meisten Menschen gar nicht mitbekommen, dass sie da einen Vertrag abgeschlossen haben. Trotzdem ist es dann immer wieder notwendig, dass man zum Telekommunikationsbetreiber geht und sagt, dass man das nicht mehr will und dass man es abbestellt. Es ist irgendwie auch so eine Grauzone, und in vielen Fällen ist es dann auch noch eine ein bisschen peinliche Telefonnummer, die man da kriegt. Deshalb denke ich, dass man auch hier vielleicht gesetzlich eingreifen könnte.
Das Gleiche gilt beim Internet, wo es nach wie vor kostenpflichtige Seiten gibt, wo man in Wirklichkeit irgendwo bei den Nutzerbedingungen hinterher liest, das kostet 60 €. Davon sind vor allem Jugendliche und Kinder betroffen, wo man dann auch drei Monate später eine Rechnung bekommt, die man zwar nicht zahlen muss, aber man weiß nicht, dass man sie nicht zahlen muss. Und da gibt es auch noch andere Probleme, die ähnlich gelagert sind und wo man meiner Meinung nach auch ansetzen könnte und sollte, ja müsste.
Wie gesagt, dieser Vorlage hier stimmen wir gerne zu. – Danke. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Zangerl.)
10.51
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Zangerl. – Bitte sehr.
10.51
Bundesrat Stefan Zangerl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mit der geplanten Novelle zu unzulässigen Telefonanrufen reagiert der Gesetzgeber auf die langjährigen Forderungen der Konsumentenschützer nach mehr Schutz vor Telefonterror und unerbetenen Anrufen. Ich muss sagen, ich sehe auch deshalb die
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