BundesratStenographisches Protokoll795. Sitzung / Seite 54

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Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 12. April 2011 mit Stimmen­mehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Brückl. – Ich bitte darum.

 


11.46.51

Bundesrat Hermann Brückl (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auf der Tagesordnung steht die Änderung des Konsumentenschutzgesetzes, und ich halte Änderungen in diesem Bereich für notwendig und für richtig. Ich halte es für richtig, dass man Menschen davor schützen will, dass sie unerbetene, illegale Anrufe erhalten. Ich halte es für richtig, dass man diesem sogenannten Cold Calling Einhalt gebietet.

Ein erster Schritt wurde ja heute bereits im Zuge der Änderung des Telekom­munikationsgesetzes gesetzt, wo – wie Frau Ministerin Bures gesagt hat – ein Rahmen gegeben wurde, um auch das Konsumentenschutzgesetz entsprechend zu ändern: mit dem Verbot der Unterdrückung der Rufnummern, mit einem erleichterten Rücktritts­recht, auch mit der Erhöhung des Strafrahmens auf eine Größenordnung von 58 000 €. Das ist sicherlich ein guter Schritt. Persönlich halte ich es für zu gering. Man hätte den Strafrahmen durchaus höher ansetzen können, weil die Gewinnspannen offensichtlich gerade in diesem Bereich sehr, sehr hoch sind.

Ich berufe mich auf eine Pressemeldung des Landeskriminalamtes Niederösterreich von dieser Woche, vom 11. April 2011 – das war der Montag –, in der steht: Alleine in Niederösterreich ist seit 2010 in diesem Bereich ein Schaden in der Größenordnung von 5 Millionen € entstanden. Wenn man das hochrechnet – Professor Kathrein hat im Ausschuss gesagt, man kann das hochrechnen –, ergibt sich daraus ein Schaden auf Österreich bezogen in der Höhe von etwa 25 bis 30 Millionen €. Das ist aber der offizielle Schaden sozusagen, da gibt es mit Sicherheit noch eine Dunkelziffer, die hier nicht berücksichtigt ist. Dass man dagegen vorgeht, ist in Ordnung.

Ich darf aus dem Regierungsprogramm zitieren – und ich halte es für richtig, dass man das damals ausverhandelt hat –, wo es heißt: „Verträge, die im Rahmen unerbetener Werbeanrufe geschlossen werden, sollen entweder nichtig oder bis zur schriftlichen Bestätigung durch den Kunden schwebend unwirksam sein.“

Das war ein guter Vorschlag, das war ein guter Ansatz. Auch der Entwurf war ein guter Ansatz. Was aber nicht in Ordnung ist, ist die Endfassung, die jetzt zur Beschluss­fassung vorliegt, die Änderung nämlich dahin gehend, dass sich dieses Gesetz jetzt „nur mehr“ – zwischen Anführungszeichen – auf Wett- und Lotteriedienstleistungen bezieht beziehungsweise auf Anrufe, die im Zusammenhang mit Gewinnzusagen stehen. Damit deckt man zwar sicherlich – es wird so sein – 80 Prozent der Beschwer­den, die anfallen, ab. Da bleiben aber immer noch 20 Prozent übrig. Und diese 20 Pro­zent lässt man hier einfach außen vor.

Da frage ich schon: Warum ist es zu dieser Änderung gekommen? Wer hat Interesse an so einer Änderung? Scheinbar liegt hier ein typisch klassischer Fall von Lobbyismus vor – diesen Eindruck habe ich in dieser Sache. (Heiterkeit bei Bundesräten der ÖVP.)

Das wirklich Unergründliche kommt ja noch! Als Beispiel, weil Sie lachen, Herr Kollege Mayer: Ich erhalte einen Anruf, ich werde mit einer unterdrückten Rufnummer angerufen. Ich weiß, wir haben beschlossen, das darf man nicht, das ist verboten. Der Anrufer macht es aber. Ich führe ein Gespräch, der schwatzt mir etwas auf.

 


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