BundesratStenographisches Protokoll795. Sitzung / Seite 58

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

worden –, weil gerade in diesem Bereich 80 Prozent der Beschwerdefälle vorgekom­men sind und ebendieser nicht von der EU-Fernabsatz-Richtlinie erfasst war.

In dieser Hinsicht stellt diese Gesetzesänderung jedenfalls einen wesentlichen politi­schen Fortschritt dar. Man wird aber natürlich auch in Zukunft dranbleiben müssen, um diese Sachverhalte immer wieder gesetzlich zu erfassen. Meine Fraktion wird jeden­falls diesem Gesetz zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

12.02


Präsident Gottfried Kneifel: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Mag. Claudia Bandion-Ortner. Ich erteile es ihr.

 


12.02.22

Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Selbst ich werde immer wieder zuhause angerufen mit unterdrückter Nummer, wo sich dann wer meldet und sagt: Sie haben gewonnen! Wenn Sie die Kochbuchreihe sowieso bestellen, bekommen Sie den Kochtopf, den Superkochtopf gratis dazu! – Eines von vielen Beispielen. Ich glaube, wir kennen das alle.

Ganz wichtig ist mir, dass solche Verträge, die mit Gewinnzusagen behaftet sind, und Verträge, mit denen die Spielsucht von Menschen ausgenutzt wird, absolut nichtig sind, denn das sind, wenn Sie so wollen, zivilrechtlich die schärfsten Sanktionen. Übrigens: Was die Geldstrafen betrifft, handelt es sich um Verwaltungsstrafen nach dem Telekommunikationsgesetz, und dafür ist Kollegin Bures zuständig.

Was ist jetzt mit den anderen Verträgen? Mir ist jetzt vor allem wichtig, dass der Kon­sument weiß: Mit wem hat er es zu tun? Was ist der Inhalt des Vertrages?, und dass dann verschiedene rechtliche Schritte eingeleitet werden können. Das wäre zum Beispiel die Inanspruchnahme des Rücktrittsrechts, von dem wir heute schon gesprochen haben. Das wäre aber zum Beispiel auch die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen den Unternehmer. Das wäre auch eine Anfechtung wegen List oder Irrtum. Das kann aber auch eine verwaltungsstrafrechtliche Anzeige nach sich ziehen oder eine strafrechtliche Anzeige etwa wegen Betrugs. Es gibt hier Sanktionen.

Aber vielleicht gehen wir in Zukunft noch ein Stück weiter, die Möglichkeit besteht. Es ist so, dass im Jänner die allgemeine Ausrichtung auf europäischer Ebene beschlos­sen wurde, was das neue Verbraucherschutzregime in Europa betrifft. Mir ist sehr wichtig, dass wir dann wirklich ein einheitliches Verbraucherschutzregime in Europa haben, denn die unlauteren Geschäftspraktiken, die machen, wie wir alle wissen, nicht an den Staatsgrenzen Halt. Es wäre natürlich auch nicht sehr sinnvoll, wenn wir nach ein paar Monaten wieder die gesetzlichen Bestimmungen ändern müssten. Also, wie gesagt, auf europäischer Ebene ist etwas im Laufen, und das ist wirklich sehr wesent­lich, denn wir brauchen hier eine einheitliche Regelung.

Zum Abschluss: Ich glaube, dass das jetzige Gesetz auf alle Fälle ein wesentlicher Fortschritt für die Konsumentinnen und Konsumenten ist, dass es einerseits nicht zu einer Entmündigung der Konsumenten führt, aber andererseits den Schutz massiv erhöht. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

12.05


Präsident Gottfried Kneifel: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist damit ge­schlossen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite