Wir kommen somit zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 30. März 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über bestimmte Aspekte der grenzüberschreitenden Mediation in Zivil- und Handelssachen in der Europäischen Union erlassen sowie die Zivilprozessordnung, das IPR-Gesetz und das Suchtmittelgesetz geändert werden (1055 d.B. und 1125 d.B. sowie 8469/BR d.B.)
Präsident Gottfried Kneifel: Wir gelangen damit zum 4. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Füller. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Christian Füller: Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 30. März 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über bestimmte Aspekte der grenzüberschreitenden Mediation in Zivil- und Handelssachen in der Europäischen Union erlassen sowie die Zivilprozessordnung, das IPR-Gesetz und das Suchtmittelgesetz geändert werden.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.
Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 12. April 2011 in Verhandlung genommen.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 12. April 2011 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich bitte, in die Diskussion eintreten zu lassen.
Präsident Gottfried Kneifel: Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.
Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist damit geschlossen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Jahresvorschau des BMJ auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2011 sowie des Achtzehnmonatsprogramms des spanischen, belgischen und ungarischen Ratsvorsitzes (III-425-BR/2011 d.B. sowie 8470/BR d.B.)
Präsident Gottfried Kneifel: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter dazu ist Herr Bundesrat Füller. Ich bitte um den Bericht.
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