BundesratStenographisches Protokoll795. Sitzung / Seite 61

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Zur Verfahrensbeschleunigung soll die Anwendung von e-Justice massiv voran­getrieben werden, da diese derzeit im europäischen Raum nur sehr eingeschränkt Anwendung findet. Die Vernetzung von Strafregister, Insolvenzregister, Handels- und Unternehmensregister sowie Grundbuchregister soll grenzüberschreitende Verfahren inklusive Beweisaufnahme beschleunigen.

Österreich fordert in Zukunft eine verstärkte Einbindung der Mitgliedstaaten in alle europäischen IT-Vorhaben im Justizbereich, da sich der Start des e-Justice-Portals von Dezember 2009 auf Juli 2010 wegen Fehlleistungen verzögerte.

Alle hier kurz erwähnten Vorhaben bedürfen der diesbezüglichen Vorschläge und Richtlinien der EU-Kommission und werden dann bei deren Vorliegen entsprechend bewertet. Die Ergebnisse dazu bleiben selbstverständlich abzuwarten.

Wir werden den vorliegenden Bericht natürlich zur Kenntnis nehmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

12.12


Präsident Gottfried Kneifel: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Dr. Kickert. Ich erteile es ihr.

 


12.12.52

Bundesrätin Dr. Jennifer Kickert (Grüne, Wien): Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Jahresvorschau des Justizministeriums zu den Legislativvorhaben der EU-Kommission bietet, wie Kollegin Kemperle gerade ausgeführt hat, einen sehr guten Überblick über diese Vorhaben und skizziert auch jeweils die österreichische Position dazu. Selbst wenn diese Skizze betreffend die österreichische Position ziemlich kursorisch erfolgt, also zumeist nur mit einem kurzen Satz zum Verhandlungsstand und zur österreichischen Haltung, so ist diese Vorschau trotzdem eine wertvolle Übersicht über die zukünftige Gesetzgebung.

Als Hinweis an Kollegen Krusche: Dieser Bericht hat sehr wohl ein Inhaltsverzeichnis und ist ausgesprochen übersichtlich aufgebaut. (Beifall des Bundesrates Mayer.)

Allerdings hat der Bericht zumindest in einem Beispiel nur sehr beschränkte Aus­sagekraft, vor allem deshalb, weil die Information, kaum dass wir sie in der Hand haben, ganz offensichtlich wieder veraltet ist. Dieses eine Beispiel ist dieses Umset­zungsvorhaben zur Richtlinie der Rechte der Verbraucher und Verbraucherinnen, wie wir ja gerade im vorhergehenden TOP 3 besprochen haben.

Da steht zur österreichischen Haltung unter anderem – Stand Februar –:

„Den reduzierten Vorschlag“ – Anmerkung: Die weiter oben erwähnten, besonders umstrittenen Kapitel sind gestrichen – „konnte Österreich schließlich vorerst mittragen und einer in diesem Sinn angestrebten allgemeinen Ausrichtung zustimmen. (...) Sollte diesen Bedenken nicht nachgekommen werden, wird eine Neubewertung durchzu­führen sein.“

Diese Neubewertung ist dann offensichtlich flugs passiert, denn gleich am 17. März, im Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz, wird darauf hingewiesen, dass auf europäischer Ebene die Verhandlungen über den Vorschlag für diese Richtlinie nach der Verabschiedung der Regierungsvorlage im November letzten Jahres „erheb­lich an Fahrt gewonnen“ haben und dass schließlich „in wenigen Tagen (...) auch das Europäische Parlament seine definitive Haltung zu diesem Regelungsprojekt festlegen“ wird.

Das heißt, ich halte hier einen Bericht in der Hand, in dem die österreichische Haltung und der Stand der Dinge nicht mehr aktuell sind. Dieses Beispiel zeigt – mög-


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