Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 12. April 2011 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Gottfried Kneifel: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein. Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dönmez. Ich erteile es ihm.
12.25
Bundesrat Efgani Dönmez, PMM (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir Grüne haben mit unserem Entschließungsantrag eine Verschärfung der bisher noch löchrigen Waffenhandelskontrolle gefordert. Schließlich wollen wir nicht, dass irgendwo auf der Welt Menschen getötet werden und wir letztendlich die Nutznießer sind, indem wir Waffen dazu zur Verfügung stellen.
Es geht um Pistolen, kleinkalibrige Waffen sowie um Ausrüstungsgegenstände, aber auch um Aufklärungsmaterial, das sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden kann. Über den Export dieser Güter entscheidet das Wirtschaftsministerium auf Basis des Außenhandelsgesetzes. Zum Teil ist der Ministerialentwurf unseren Forderungen nachgekommen, aber leider nur zum Teil, und in diesem Fall ist uns das einfach zu wenig. Obwohl Sanktionen teilweise angehoben wurden und auch eine strengere Endverbraucherkontrolle eingeführt wird, sind die Zielrichtung und der Geist unserer Ideen zu sehr verwaschen worden. Deshalb werden wir diesem Antrag heute nicht unsere Zustimmung erteilen.
Ein Teil der Kritik richtet sich gegen die Sanktionen, die ich soeben erwähnt habe. Die Formulierungen sind uns nicht eindeutig genug. Wir brauchen handfeste, konkrete und konsequente Regelungen. Offenbar haben beim Entstehungsprozess dieser gesetzlichen Materie noch einzelne Interessengruppen ein Wörtchen mitreden dürfen.
Konkret handelt es sich um zwei menschenrechtlich relevante Bestimmungen: In der bestehenden Fassung dürfen Güter dann nicht ausgeführt werden, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass die Geräte zur internen Repression eingesetzt werden. In der neuen Fassung heißt es nun, die Güter dürfen nur dann nicht ausgeführt werden, wenn ein eindeutiges Risiko besteht, dass sie zur Repression beziehungsweise zu Menschenrechtsverletzungen eingesetzt werden. In der Praxis ist ein eindeutiges Risiko kaum beweisbar, und somit kommt diese Version einem Freibrief gleich. Die Waffenlobbyisten haben sehr gute Arbeit geleistet. Ich wünschte, Menschenrechtslobbyisten hätten die gleichen Möglichkeiten und würden von den Regierungsmitgliedern ebenso gehört werden. (Beifall bei den Grünen.)
Das neue Wording entspricht natürlich der EU-Vorschrift, realpolitisch aber ist diese Vorlage ein Rückschritt für die österreichische Gesetzgebung. Sie ist eine Verwässerung der Ausfuhrbestimmungen für Waffenlieferungen. Die EU gibt Minimalstandards vor – aber niemand zwingt uns, strengere Vorschriften auf niedrigere Standards abzusenken.
Der zweite Kritikpunkt richtet sich gegen die auffallend vielen Streichungen im Vergleich mit dem ersten Gesetzentwurf. Sanktionsunter- und -obergrenzen, Genehmigungspflicht für Lizenzproduktionen in Drittstaaten, Aufbewahrungspflicht und vieles andere – all diese Streichungen sind nicht nachvollziehbar und sachlich nicht begründbar. Wir befürchten, dass massive Einflussnahme beziehungsweise massives Lobbying seitens der Waffenhändler erfolgt ist.
Mir geht es dabei auch um das Prinzip: Wenn ich mich zwischen Menschenrechten und wirtschaftlichen Einzelinteressen entscheiden muss, dann entscheide ich mich
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