BundesratStenographisches Protokoll795. Sitzung / Seite 66

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natürlich für die Menschenrechte. (Beifall bei den Grünen.) Wenn wir eine friedlichere Welt wollen, dann dürfen wir das Außenhandelsgesetz nicht einfach so verwässern, wie es den Waffenschiebern gerade passt. Deshalb werden wir diesem Gesetzes­antrag nicht unsere Zustimmung erteilen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

12.29


Präsident Gottfried Kneifel: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Zwazl. – Ich erteile es ihr.

 


12.29.44

Bundesrätin Sonja Zwazl (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Frau Staats­sekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Diesem uns vorliegenden neuen Außen­handelsgesetz 2011 ist eine achtmonatige Verhandlungs- und Vorbereitungszeit vorausgegangen. Es hat in den letzten Wochen vor der Beschlussfassung einige sehr unseriöse, weil vor allem inhaltlich unrichtige Medienkampagnen von Vereinigungen gegen dieses vorliegende Außenhandelsgesetz gegeben. Erfreulicherweise hat sich unsere Regierung von diesen unsachgemäßen Meinungsäußerungen nicht beirren lassen, und so wurde das letzte Verhandlungsergebnis als Regierungsvorlage fixiert.

Es wäre bei der Novellierung des Außenhandelsgesetzes in erster Linie um die Umsetzung von EU-Vorgaben gegangen, konkret um die Regelung der innergemein­schaftlichen Verbringung von Militärgütern und um entsprechende Bewilligungskrite­rien. Man hat sich allerdings zu einer gänzlichen Neufassung des Außenhandels­ge­setzes entschlossen, was auch neue nationale Bestimmungen mit sich gebracht hat.

Die ursprünglich vorgesehene grundsätzliche Genehmigungspflicht von Lizenzpro­duk­tionen in Drittstaaten sowie die beschränkte Weitergabe von Immaterialgüterrechten wären absurd und verwaltungstechnisch ganz einfach nicht umsetzbar gewesen. Es liegt weder in unserem Interesse noch im Interesse der einzelnen Unternehmen, dass Produkte im Endbestimmungsland bewaffnete Konflikte auslösen oder diese auch nur verlängern würden.

Es war uns wichtig, dass die europäischen Bestimmungen umgesetzt werden. Das heißt, dass die Genehmigung der Ausfuhr zu verweigern ist, wenn ein klares bezie­hungsweise eindeutiges Risiko besteht, dass der Empfänger die Güter zum Zwecke der Aggression gegen ein anderes Land benützt. Konkret wurde in diesem Zusammenhang in § 6 auch die Achtung der Menschenrechte aufgenommen. Darüber hinaus enthält § 13 eine gesetzlich verankerte Verpflichtung zur Kontrolle der Endverwendung, was allerdings bereits der derzeitigen Bewilligungspraxis entspricht. Manche wollen einen im Vergleich zur EU-Norm noch strengeren Maßstab. Das wäre wieder einmal ein klassischer Fall von „Golden Plating“ und würde die heimischen Unternehmen im Wettbewerb ganz schön benachteiligen.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Manche haben sich auch eine strengere Beurteilung für Produkte gewünscht, die einerseits einen zivilen Nutzen haben, andererseits theoretisch auch einen militärischen Nutzen haben könnten, sprich für die Dual-Use-Güter. Dazu kann man sagen: Schön und gut, solange wir im europaweiten Konzert mitspielen! Eine rein nationale strengere Handhabung bringt Wettbewerbs­nachteile, die wir uns ganz einfach nicht leisten können.

Das gilt auch für Bereiche, an die man im ersten Moment gar nicht denkt. Ich kenne ein niederösterreichisches Unternehmen, ein traditionelles Familienunternehmen, das sich auf die Erzeugung von Metallpigmenten spezialisiert hat. Diese Metallpigmente werden für die Lackindustrie, aber auch für die Porenbetonindustrie verwendet, und man könnte sie – theoretisch – auch für militärische Zwecke verwenden. Als die ersten Vorschläge zur Abänderung des Außenhandelsgesetzes vorlagen, sind die Geschäfts-


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