Ein weiteres Argument lautet, dass sich das Lohn- und Einkommensniveau in den neuen Staaten rasant an unseres angleicht, teilweise schon nahezu vergleichbar ist. – Meine Damen und Herren! Das durchschnittliche Bruttoeinkommen eines Vollzeitarbeiters in Ungarn betrug im Jahr 2010 bis einschließlich November laut Statistik 201 800 Forint, das sind ungefähr 740 €; Arbeitslosenquote 11 Prozent, das sei nur am Rande bemerkt. In der Steiermark bekommt ein Arbeiter im Monatsdurchschnitt 1 835 €. Das ist immerhin ein Unterschied von zirka 1 100 €. Ein ungarischer Arbeiter verdient 40 Prozent von dem, was im Durchschnitt ein Arbeiter in der Steiermark verdient. Wenn das von Ihnen als Angleichung bezeichnet wird, dann, muss ich sagen, habe ich meine Zweifel.
Es heißt weiters, dass im Durchschnitt ohnehin nur die besser Qualifizierten zu uns kommen werden und damit gleich der Facharbeitermangel bei uns bekämpft werden kann. Ich glaube, es wäre wahrscheinlich klüger, die Qualifikation der heimischen Arbeitnehmer anzuheben. Bildung statt Zuwanderung wäre das bessere Rezept. (Beifall bei der FPÖ.)
Aber auch sonst bin ich davon überzeugt, dass dieses Gesetz ein zahnloser Tiger sein wird, zwar teuer in der Umsetzung, aber mehr oder weniger wirkungslos. Die Kontrolle wird einen enormen Verwaltungsaufwand verursachen, die Regelungen werden aber trotzdem unterlaufen werden.
Es heißt immer, es dürfen nicht Löhne, die unter jenen im Kollektivvertrag vorgegebenen liegen, bezahlt werden, das sei strafbar. Ich bringe nur ein moderates Beispiel: Laut Rahmenkollektivvertrag für die Angestellten in Handwerk und Gewerbe erhält beispielsweise jemand in der Verwendungsgruppe II nach vier angerechneten Verwendungsgruppenjahren ungefähr 1 420 €, in der Verwendungsgruppe III mit acht angerechneten Jahren 1 990 €, das ist ein Unterschied von 570 €. Und ich sage, das ist ein moderates Beispiel.
Was wird passieren? – Jene, die zu uns wollen, verdienen bei uns immer noch doppelt so viel wie in ihrem Heimatland und werden sehr wohl bereit sein, sich die Vordienstjahre nicht entsprechend anrechnen zu lassen oder in einer schlechteren Verwendungsgruppe beschäftigt zu werden. Dabei, das zu kontrollieren, wünsche ich Ihnen viel Glück. Und was wird die Folge sein? – Heimische Arbeiter werden entweder Einkommenseinbußen hinnehmen müssen, um wettbewerbsfähig bleiben zu können, oder – und da sehe ich vor allem die Problematik bei den älteren Arbeitnehmern, die entsprechend besser verdienen – ältere Arbeitnehmer werden entweder arbeitslos oder in Frühpension geschickt werden. Und damit unterlaufen Sie alle Bemühungen zur Bekämpfung der Altersarbeitslosigkeit und des frühen Pensionsantrittsalters.
Auch die Rechtsanwaltskammer spricht von einer lex imperfecta, weil die rechtliche Verfolgung im Rahmen der grenzüberschreitenden Rechtsdurchsetzung nicht möglich sein wird. Du, Herr Kollege Klug, wirst dann alles nach mir richtigstellen. (Bundesrat Mag. Klug: Genau!) Du hast das in einer Presse-Aussendung heute schon bejubelt und davon gesprochen, dass das ein wirksamer Schutz und ein Beitrag zum fairen Wettbewerb sein wird. Wir werden uns das dann wieder anhören müssen. Aber als Steirer erwarte ich mir von dir als Steirer eigentlich mehr Kritikfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein und weniger das treue Einstimmen in das Jubelgeheul deiner Fraktion. (Beifall bei der FPÖ.)
Und wenn ich sage, wie ich es eingangs gesagt habe, dass dieses Gesetz dilettantisch ist, dann kann ich jetzt auch sagen: Es gibt ja seit vorgestern den Beweis dafür. So hat man im Innenausschuss des Nationalrates festgestellt, dass man im Zuge der mehrmaligen Umarbeitung des Entwurfes aufgrund eines technischen Versehens nur Dienstgeber ohne Sitz in Österreich einbezogen hat – das betrifft die Land- und
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