nicht von absoluten Werten des Einkommens, sondern von Kaufkraftdisparitäten abhängen.
Was bedeutet in Kaufkraftdisparitäten das Einkommen in Ungarn? – Wenn sich jemand wirklich damit auseinandersetzt, weiß er auch, dass es in Westungarn anders ausschaut als in Ostungarn. Und wenn sich ein steirischer Bundesrat, der aus Leoben kommt, mit Slowenien beschäftigt, dann weiß er auch, dass in Wirklichkeit Slowenien von jenen Mitgliedstaaten, die jetzt betroffen sind, aus unserer Sicht die besten Kaufkraftdisparitäten hat. Aber das müsste man sich eben anschauen! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, was beschließen wir mit dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz wirklich? Wir beschließen de facto einen Paradigmenwechsel – auch das wird von der Opposition verschwiegen –, einen Paradigmenwechsel im Arbeitsrecht! In Zukunft, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird es nicht so sein, dass die einzelne Arbeitnehmerin und der einzelne Arbeitnehmer seinen Anspruch geltend machen muss. Nein, der Anspruch wird von Amts wegen dahin gehend kontrolliert, ob die kollektivvertragliche Grundentlohnung korrekt ist oder nicht – ein Paradigmenwechsel im Arbeitsrecht! Das wissen natürlich all jene, die sich intensiver mit dem Arbeitsrecht beschäftigt haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir schließen mit dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz auch eine Lücke. Ich glaube, dass man das deutlich sagen soll: Sozialpolitisch schließen wir eine Lücke zur Bekämpfung des Sozialbetrugs (Bundesrätin Mühlwerth: Ihr habt eh lang dazu gebraucht!) – rechtzeitig! Neben den einschlägigen Vorschriften zum Thema Anmeldung zur Sozialversicherung vor Arbeitsaufnahme schließen wir auf der anderen Seite mit der Auftraggeberhaftung für Sozialversicherungsbeiträge in diesem Zusammenhang eine bedeutende Lücke.
Ich mache auch darauf aufmerksam: Viele von uns wissen, oft ist ein Gesetz nur halb so gut, es hängt auch vom Vollzug und von den Strafen ab. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die meisten haben – die Opposition offensichtlich nicht – das Gesetz aufmerksam gelesen: ein Strafrahmen bis zu 50 000 €, und – der zweite Aspekt – es kann dazu führen, dass dem ausländischen Unternehmen die Erbringung der Dienstleistung im Inland untersagt werden kann. Zwei maßgebliche Kriterien im Bereich des Strafrahmens, die ihre generalpräventive Wirkung meines Erachtens sicherlich nicht verfehlen werden!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zu guter Letzt sollte eines nicht unter den Tisch gekehrt werden: Das Gesetz schützt nicht nur die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern es schützt auch die heimische Wirtschaft. Das Gesetz wird den redlichen Unternehmer schützen, und meines Erachtens sind redliche Unternehmer schützenswert, weil die österreichische Wirtschaft keinesfalls ein Interesse daran haben kann, dass es Wettbewerbsverzerrungen durch Lohn- und Sozialdumping geben kann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir zu guter Letzt noch daran denken, dass mit Lohndumping ohne geeignete gesetzliche Maßnahmen ein volkswirtschaftlicher Schaden von rund 119 Millionen € jährlich entsteht, dann ist das heute nicht nur ein besonders begrüßenswerter Tag, mit einem Beschluss, der rechtzeitig vor dem 1. Mai erfolgt, sondern der Dank der sozialdemokratischen Fraktion gilt in diesem Zusammenhang auch den Wirtschafts- und Sozialpartnern, die – wie so oft zu Zeiten dieser Bundesregierung! – mit wertvollen Vorarbeiten die Verwirklichung dieses Gesetzes ermöglicht haben. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
13.49
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Bundesrat Brückl. – Bitte.
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