BundesratStenographisches Protokoll795. Sitzung / Seite 131

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unternommen. Die österreichische Position dazu ist folgende: „Eine Regelung des Bereitschaftsdienstes, wie sie zwischen Rat und EP im Vermittlungsverfahren vereinbart wurde, ist aus österreichischer Sicht zu begrüßen. Nicht aktive Zeiten wären danach nicht auf das Höchstausmaß der Arbeitszeit anzurechnen.“

So viel in aller Kürze zu diesem Bericht. Meine Fraktion wird dem natürlich gerne ihre Zustimmung geben. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

16.44


Präsident Gottfried Kneifel: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Dönmez zu Wort. – Bitte.

 


16.45.04

Bundesrat Efgani Dönmez, PMM (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrtes Präsidium! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Zuseher! Diese Jahresvorschau befasst sich mit zahlreichen Thematiken. Ich möchte das, was Herr Kollege Edgar Mayer hinsichtlich der Arbeits­zeitrichtlinie ganz kurz angesprochen hat, etwas detaillierter skizzieren – dafür lasse ich andere Themen weg.

Die Kommission will gemeinsame Mindeststandards auf EU-Ebene. Das heißt, dass die Arbeitszeit nicht auf lokaler oder nationaler Ebene geregelt werden soll. Die Bereiche der Bereitschaftsdienste und Ausgleichsruhezeiten sind bisher unbefriedi­gend gelöst. Daher werden nun zwei Möglichkeiten in Erwägung gezogen: Entweder es werden neue Lösungen für die Bereitschaftsdienste und die Ausgleichsruhezeiten gesucht, oder es wird eine umfassende Revision der Richtlinie geben, die dem anhaltenden Trend zu flexibleren Arten der Arbeitsorganisation und individualisierter Arbeitszeit Rechnung trägt.

Wir Grünen haben dazu eine ganz klare Meinung und einen umfassenden Forderungs­katalog.

Erstens: Bereitschaftsdienste sollen weiterhin im Einklang mit der einschlägigen Judikatur des Europäischen Gerichtshofes als Arbeitszeit im Sinne der Richtlinie gewertet werden. Ausnahmeregelungen davon lehnen wir ab.

Zweitens: Aktuelle Studien bestätigen, dass das Aufschieben der täglichen oder wöchent­lichen Ausgleichsruhezeiten schwere Auswirkungen auf Gesundheit und Sicherheit der ArbeitnehmerInnen hat. Hier wird sehr genau zu prüfen sein, welche Art der Flexibilisierung sich die Kommission in den sogenannten besonderen Fällen vorstellt.

Drittens: Die Möglichkeit des individuellen Abweichens von der Höchstarbeitszeit, also das Opt-Out, sollte unserer Meinung nach abgeschafft werden.

Viertens: Bei einer allfälligen Ausdehnung der Durchrechnungszeiten für die maximal zulässige Arbeitszeit fordern wir den Vorrang kollektivvertraglicher Lösungen.

Fünftens: Die vom Europäischen Parlament vorgesehenen Bestimmungen zur bes­seren Vereinbarkeit von Beruf und Familie sollten natürlich in die Richtlinie aufgenom­men werden. Generell sind wir für eine Verkürzung der Arbeitszeit statt ihrer weiteren Ausdehnung.

Am 21. Dezember 2010 hat die Europäische Kommission eine neue Anhörungsrunde zur Überarbeitung der EU-Arbeitszeitrichtlinie eröffnet. Dazu präsentierte sie in einer Mitteilung einige Überlegungen. Sie legte damit den Sozialpartnern – das sind die Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen und der Arbeit-


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