BundesratStenographisches Protokoll795. Sitzung / Seite 132

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geber und Arbeitgeberinnen – ihre Vorschläge vor. In der Mitteilung greift die Kommis­sion alle zentralen Festlegungen in dieser Richtlinie für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz auf und stellt sie gleichzeitig zur Disposition.

Dazu sagen wir European Greens – unsere Kollegen auf europäischer Ebene – Folgendes: Es ist enttäuschend, „dass die Kommission in ihren neuen Vorschlägen weit hinter die Vorschläge des Parlaments zurückfällt. Sie versucht erneut die Arbeits­zeitrichtlinie an vielen Stellen zu öffnen und damit den Arbeits- und Gesundheitsschutz zurückzufahren. Zwar behauptete die Kommission am Anfang ihrer Mitteilung, an europäischen Minimalvorschriften für den Arbeitsschutz festhalten zu wollen. Aber im folgenden Text ist das nicht mehr zu erkennen. Nach ihren Vorstellungen kann die Flexibilität in den wichtigsten Schutzmechanismen, wie Tages- und Wochenarbeitszeit bzw. in den dazu gehörigen Ruhezeiten erhöht werden. Zudem will sie zulassen, dass entgegen der Rechtssetzung des Europäischen Gerichtshofs für bestimmte Arbeitformen doch Sonderregelungen gelten können. Damit gibt die Kommission de facto die Schutzmechanismen für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz auf. [...]

Gleichzeitig hat die Kommission nicht den Mut, als Alternative die immer noch geltende Ausnahmeklausel der Richtlinie (das so genannte ,Opting Out‘) endlich zu beenden, obwohl diese damals nur als Übergangsregelung gedacht war. Sie hofft allein darauf, dass eine hohe Flexibilität in den Vorschriften der Arbeitszeiten und der Ruhezeiten die ,Opting-Out-Klausel‘ irgendwann praktisch überflüssig machen wird. Damit setzt sie doppelt auf Beliebigkeit im Arbeitsrecht, auf Flexibilität und auf Ausnahmen in den Arbeitsverträgen.“

Und weiter: Diese Vorschläge sind „ein Kniefall vor den Mitgliedsstaaten, die die Arbeitszeitrichtlinie nicht vollständig umsetzen wollen.“ Da stellt sich die berechtigte Frage: „Welchen Wert hat eine solche durchlöcherte europäische Mindestvorschrift für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dann noch? Dieser Vorschlag ist typisch für Präsident Barroso und das von ihm geführte Kollegium. Er ergreift keine Initiative für den sozialen Schutz in Europa, sondern überlässt das anderen.“

Natürlich ist diese Materie vor dem Hintergrund der gesamten Arbeitszeitentwicklung zu betrachten. Eine Anfang Februar 2011 präsentierte Studie zum Thema Arbeits­zeitentwicklung in Europa bestätigt in weiten Teilen die langjährigen Forderungen der Gewerkschaften im Arbeitszeitbereich.

„Der vermehrte Hinweis darauf, dass überlange Arbeitszeiten und unzureichende Erholungs- beziehungsweise Freizeitphasen zu erheblichen Gesundheitsschädigungen führen,“ ist aus dieser Studie klar ersichtlich. Es geht auch klar daraus hervor, dass „die Arbeitszeitentwicklung in Europa [...] insgesamt äußerst bedenklich“ ist und „einer klaren und die ArbeitnehmerInnen schützenden Normierung“ bedarf.

Schließlich wird angesprochen: „Die Studie lässt auch erkennen, dass die miss­bräuchliche Anwendung der derzeitigen geltenden Richtlinie – Stichwort Opt-Out – dringend gestoppt werden muss, da eine systematische Unterwanderung von Arbeits­zeitvorschriften nicht vertretbar ist.“

Wir haben heute schon über Arbeitsschutzmaßnahmen gesprochen und darüber, wie wichtig Arbeitsschutz ist. Wir Grünen treten für den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein – Schutz vor Ausbeutung und Übervorteilung. Ich verlange von der Kommission, auf eine gerechte Verteilung des Wohlstandes zu achten – des Wohl­standes, den wir uns alle gemeinsam erarbeiten. Faire Arbeitsbedingungen schließen kontrollierte Arbeitszeitgesetze mit ein und sind Teil unseres Wohlstandes.

 


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