BundesratStenographisches Protokoll800. Sitzung / Seite 20

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gesamten Kostenfragen abzuwickeln, und entsprechen durch diese Reform die Einsparungen den Mehrkosten oder gibt es da eine Differenz? Das alles ist Teil der Verhandlungen, und dem möchte ich nicht vorgreifen.

 


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Bundesrätin Kemperle zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


Bundesrätin Monika Kemperle (SPÖ, Wien): Herr Bundeskanzler! Wie soll die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Zukunft überhaupt aussehen und gegliedert sein?

 


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Bitte, Herr Bundeskanzler.

 


Bundeskanzler Werner Faymann: Das sogenannte „9+2-Modell“ kennen Sie ja: In jedem Land soll ein Verwaltungsgerichtshof eingerichtet werden, der die Agenden der Landesverwaltung und der mittelbaren Bundesverwaltung erledigt.

Das ist ein großer Fortschritt, denn wenn man bedenkt, wie viele Sonderbehörden heute in Bund und Land tätig sind, dann merkt man, dass es sich hier um eine deut­liche Effizienzverbesserung handelt. Das wird seit vielen Jahren diskutiert, und da haben wir nun eine gute Chance – so wie bei anderen Themen auch –, das Ganze noch im heurigen Jahr unter Dach und Fach zu bringen.

Sie wissen, dass das allgemeine Verwaltungsgericht aus dem Asylgerichtshof hervor­gehen soll und die Agenden der unabhängigen Rechtsmittelbehörden des Bundes und die Rechtsmittelkompetenz der Bundesministerien übernehmen soll. Das Bundes­finanzgericht soll aus dem Unabhängigen Finanzsenat hervorgehen und sich mit dem Bereich des Steuer- und Zollwesens befassen. Der Verfassungsgerichtshof und der Verwaltungsgerichtshof bleiben bestehen, wobei der Verwaltungsgerichtshof nur bei Vorliegen grundsätzlicher Rechtsfragen anzurufen ist. Dazwischen gibt es hunderte Prozesse, die im Bereich des Baurechts, des Gewerberechts, des Fremdenrechts et cetera abzustimmen sind, wo sowohl die Kompetenzen der Gemeinden zu beachten sind als auch die berechtigten Wünsche in der Diskussion. Aber was mich an dieser Diskussion sehr positiv stimmt, ist – und deshalb getraue ich mich dieses Vorhaben, dass das im Dezember beschlussreif sein soll, auch so offen anzusprechen –, dass auch von den Ländern eine große Bereitschaft existiert, dieses doch jahrelang disku­tierte Thema in die Zielgerade zu bringen.

 


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Brückl zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


Bundesrat Hermann Brückl (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Bundeskanzler! Wie bereits erwähnt, sollen im Zuge der Einführung der zweistufigen Verwaltungs­gerichtsbarkeit etwa 120 Sonderbehörden und Senate abgeschafft werden. Dennoch meinen Rechnungshof und Kanzleramt, dass es zu Mehrkosten in Millionenhöhe kommen wird. Wer soll aus Ihrer Sicht künftig für diese Mehrkosten aufkommen?

 


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Bitte, Herr Bundeskanzler.

 


Bundeskanzler Werner Faymann: Diese Frage ist, wie ich schon erwähnt habe, Teil der Verhandlungen. Ich gehe davon aus, dass den Mehrkosten auch Einspa­rungsef­fekte gegenüberstehen. Und ich bin überzeugt davon, dass die Ländervertreter da sehr konsequent beim Nachrechnen sind, und ich weiß, dass das der Bund auch ist.

 


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir kommen zur 6. Anfrage.

Ich bitte die Anfragestellerin, Frau Bundesrätin Kerschbaum, um die Verlesung der Anfrage. – Bitte.

 


Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Meine Frage lautet:

 


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