sammenarbeit zwischen den Sicherheits- und Zollbehörden beispielgebend. Er wurde zum Vorbild für den Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur polizeilichen Gefahrenabwehr und in strafrechtlichen Angelegenheiten (BGBI. III Nr. 210/2005) und somit für einige Bestimmungen des Prümer Vertrags (BGBI. III Nr. 159/2006). Der Vertrag ist auch heute noch eine ausgezeichnete Grundlage für die enge polizeiliche und grenzpolizeiliche Zusammenarbeit zur Gefahrenabwehr und Kriminalitätsbekämpfung.
Seit der Unterzeichnung des Vertrags fand jedoch eine rasante Weiterentwicklung der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit statt. Im österreichisch-deutschen Vertrag und im Prümer Vertrag finden sich Bestimmungen, die weit über den trilateralen Vertrag hinausgehen. In der EU wurde eine Zusammenarbeit zwischen den Spezialeinheiten der Mitgliedstaaten in Krisensituationen geschaffen (ATLAS, ABI. Nr. L 210 vom 6.8.2008, S. 73). Österreich und die Schweiz haben im Rahmen der Fußball-Europameisterschaft EURO 2008 wertvolle Erkenntnisse über Regelungslücken im Vertrag gewonnen. Überdies hat Österreich bei der Anwendung des Prümer Vertrages zusätzliche Erfahrungen gesammelt, die für die Weiterentwicklung der grenzüberschreitenden Polizeikooperation nützlich sind.
Die wichtigste Entwicklung seit 1999 stellt jedoch die volle Beteiligung der Schweiz an der Schengener Zusammenarbeit und die voraussichtlich 2011 erfolgende Assoziierung Liechtensteins in diese Zusammenarbeit dar. In Vorbereitung dieser Schengen-Zusammenarbeit unterzeichneten die zuständigen Minister der Schweiz, Liechtensteins und Österreichs am 21. April 2008 ein Memorandum of Understanding
über die Verstärkung der trilateralen Zusammenarbeit vor und nach der Inkraftsetzung des Schengen-Besitzstandes an den gemeinsamen Staatsgrenzen. In Punkt 13 des Memorandums vereinbarten die Minister die Prüfung und allfällige Adaptierung der bestehenden relevanten Abkommen, also auch des trilateralen Vertrags.
In Gesprächen zwischen Experten der Innenministerien der drei Länder wurden insbesondere die folgenden Bereiche notwendiger Weiterentwicklungen des Vertrages identifiziert:
Automatisierter Austausch von Fahrzeug- und Halterdaten, inkl. der Zusammenarbeit bei der Verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen Straßenverkehrsvorschriften,
Verdeckte Ermittlung zum Zwecke der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr, Zusammenarbeit beim Zeugenschutz,
Maßnahmen zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr, Gemeinsame Einsatzformen (inkl. hoheitliche Befugnisse), Unterstützung bei Krisensituationen,
FIugsicherheitsbegleiter,
Gegenseitige Unterstützung bei Rückführungen, Grenzüberschreitende Maßnahmen im Eisenbahn- und Schiffsverkehr, Möglichkeit zur Schaffung gemeinsamer Zentren.
Der Abschluss eines solchen Vertrages würde die Möglichkeiten der österreichischen Behörden zur Zusammenarbeit mit vergleichbaren Stellen in der Schweiz und Liechtenstein bei der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, der Kriminalitätsbekämpfung, im fremdenpolizeilichen Bereich und im Bereich der Sicherheit des Straßenverkehrs erweitern. Weiters würde die Zusammenarbeit bei der Verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften des Straßenverkehrs verstärkt werden.
Die Verhandlungen mit der Schweiz und Liechtenstein stehen im vollen Einklang mit Verpflichtungen Österreichs im Rahmen der EU.
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