Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn zur Änderung des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn über die Zusammenarbeit bei der Vorbeugung und Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität; Verhandlungen
Vortrag an den Ministerrat
Der Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn über die Zusammenarbeit bei der Vorbeugung und Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität ist am 6. Juni 2004 unterzeichnet worden und mit 1. Juni 2006 in Kraft getreten (BGBl. III Nr. 99/2006).
Infolge der inzwischen eingetretenen Entwicklungen, insbesondere der Inkraftsetzung des Schengen-Besitzstandes für Ungarn, der Fortentwicklung des Rechtsbestands der Europäischen Union in der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen sowie den gestiegenen Anforderungen an die polizeiliche Arbeit und Zusammenarbeit ist es erforderlich, den bestehenden Vertrag zu ändern und zu ergänzen.
Mit dem Protokoll zur Änderung und Ergänzung des bestehenden Vertrages soll ein moderner, den aktuellen rechtlichen sowie praktischen Notwendigkeiten entsprechender Vertrag geschaffen werden, der im bilateralen Zusammenwirken die Effizienz bei der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie bei der Verhütung und Verfolgung von strafbaren Handlungen weiter steigert. Derzeit ist der vollständige Umfang der notwendigen Vertragsanpassungen noch nicht absehbar; sollte im Rahmen der Verhandlungen festgestellt werden, dass diese sehr umfangreich sind, würde sich die Verhandlung eines gänzlich neuen, den ursprünglichen Vertragstext ersetzenden Vertrags als zielführender erweisen, als die Verhandlung eines Änderungsprotokolls, weshalb diese Vorgehensweise alternativ in Aussicht genommen wird.
Der österreichischen Delegation werden voraussichtlich Vertreter/innen des Bundeskanzleramtes, des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Inneres und des Bundesministeriums für Justiz angehören.
Die mit der Verhandlung dieses Abkommens verbundenen Kosten finden ihre Bedeckung in den Budgetansätzen der jeweils entsendenden Ressorts. Das künftige Abkommen wird voraussichtlich keine erheblichen finanziellen Auswirkungen haben; sofern es dennoch zu solchen kommen sollte, werden sie aus den dem zuständigen Ressort zur Verfügung gestellten Mitteln bedeckt.
Das geplante Protokoll wird gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Inhalt haben und der Genehmigung des Nationalrates gemäß Art. 50 B-VG bedürfen.
Der Nationalrat und der Bundesrat werden gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG von der Aufnahme der Verhandlungen unverzüglich unterrichtet werden.
Im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler, der Bundesministerin für Inneres und der Bundesministerin für Justiz stelle ich den
Antrag,
die Bundesregierung wolle dem Herrn Bundespräsidenten vorschlagen, Gesandte Mag. Elisabeth Ellison-Kramer und im Falle ihrer Verhinderung Botschafterin MMag. Dr. Elisabeth Tichy-Fisslberger zur Leitung der Verhandlungen über ein Protokoll
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