BundesratStenographisches Protokoll800. Sitzung / Seite 37

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tige Arbeit im Verfassungs- und Föderalismusausschuss. So macht Ausschussarbeit auch Sinn.

Ich möchte auch unterstreichen, Kollege Klug, was du gesagt hast über den Verwal­tungs­gerichtshof, aber auch über den Verfassungsgerichtshof. Man kann hier wirklich von einer dauernden Überlastung dieser beiden Gerichtshöfe sprechen, und beim Ver­waltungsgerichtshof ist es besonders dramatisch. Wenn wie erwähnt 23 Monate Zeit vergeht, bis über Eingaben an den Verwaltungsgerichtshof entschieden wird, was wie­der eine Steigerung um 4 Monate gegenüber 2009 bedeutet, dann ist das eben einfach zu lang. Und wenn der Verwaltungsgerichtshof selber von einem „Stachel“ spricht, dann muss man das wirklich in dieser Dramatik zur Kenntnis nehmen.

Der Verwaltungsgerichtshof weist auch immer wieder darauf hin, den verwaltungs­gerichtlichen Rechtsschutz zweistufig auszubauen. Da sind wir heute, glaube ich, wirk­lich einen Schritt weitergekommen, weil der Bundeskanzler in der Fragestunde ganz klar ein Szenario aufgezeichnet hat, wonach in dieser Sache weitere Gespräche mit den Landeshauptleuten stattfinden werden, ich glaube, bereits im Oktober, und dass im Dezember eine entsprechende Vorlage ins Haus kommen soll. Da sind wir wirklich sehr froh darüber, dass das jetzt zur Umsetzung kommt, das kann man nur in aller Form unterstützen und unterstreichen.

Im Bericht gibt es noch weitere Vorschläge, wie heute Kollege Brunner in der Frage­stunde bereits angedeutet hat, wie zum Beispiel den, dass die seit 1991 nahezu unver­änderten Grenzwerte in Verwaltungsstrafsachen von 750 auf 2 000 € hinaufgesetzt werden. Das wäre wirklich eine Erleichterung, wenn man diese Grenzwerte hinauf­setzen würde, weil viele Verfahren dann von Vornherein abgewiesen werden könnten. Ich denke, das ist ein Gebot der Stunde, ein Gebot der Zeit, dass man hier auch eine – unter Anführungszeichen – „Valorisierung“ vornimmt.

Zum Verfassungsgerichtshof sei eingangs erwähnt, dass sich die Intention bei der Einrichtung des Asylgerichtshofes, nämlich dass der Verfassungsgerichtshof auch auf Dauer entlastet wird, nicht erfüllt hat, denn im Jahre 2010 wurden wieder 3 000 Fälle an den Verfassungsgerichtshof herangetragen, und das macht immerhin 60 Prozent des Aktenanfalles aus. Unglaublich, aber wahr! Wenn wir jetzt wieder steigende Asyl­zahlen haben, Österreich wieder zunehmend mehr Asylanten aufzunehmen hat, dann wird hier zusätzlich noch mehr Druck auf den Verfassungsgerichtshof zukommen.

Außerdem: Der Rückstau aus Altverfahren beträgt im Jahre 2010 noch 7 000 Ver­fah­ren, das ist auch eine gewaltige Zahl.

Das Problem dabei ist, dass in negativen Asylentscheidungen die nachfolgenden Aus­weisungsbescheide beim Verfassungsgerichtshof bekämpft werden, und die müssen dann unter dem Blickwinkel des Artikel 8 EMRK wieder aufwändig geprüft werden. Das führt dann zu sogenannten Parallelverfahren, weil sich im Laufe eines Verfahrens der Verfassungsgerichtshof mit ein und demselben Asylwerber mehrfach befassen muss. Das ist auch eine besondere Ausprägung unseres Rechtsstaates.

Auch der im Regierungsprogramm stehende und heute diskutierte Punkt Schaffung dieser Verwaltungsgerichte erster Instanz würde das auf Jahre hinaus auch nicht än­dern, stellt der Verfassungsgerichtshof fest. Also ein enormer Druck, der hier auf die Gerichte zukommt.

Ein paar Zahlen, weil es wirklich wert ist, sich mit dem auseinanderzusetzen, die Berichte sind nämlich hervorragend und zeigen in deutlicher Weise den Gang der Verwaltung und der Gerichtsverfahren beziehungsweise der Verfahren im Bereich des Verfassungsgerichtshofes auf. 5 133 neu anhängigen Verfahren sowie 2 192 aus den Vorjahren übernommenen Verfahren stehen unglaubliche 4 719 abgeschlossene Ver-


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