Zum anderen hoffen die Verfassungsrichter und auch die Verwaltungsrichter, dass die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit endlich rasch umgesetzt wird – wir haben heute in der Fragestunde schon viel darüber gehört –, denn man schafft damit ja auch gleichzeitig Bürgernähe, eben indem man 120 Sonderbehörden und Senate zugunsten von Landesverwaltungsgerichten auflöst und damit ein für die Menschen in unserem Land jedenfalls unüberschaubares und sehr bürokratisches Geflecht beseitigt. (Vizepräsident Mag. Himmer übernimmt den Vorsitz.)
Die Schaffung von Landesverwaltungsgerichtshöfen, sehr geehrte Damen und Herren, ist daher ein Gebot der Stunde und sollte möglichst rasch geschehen. Denn man muss sich auch im Klaren darüber sein, dass eine Entlastung – auch wenn diese Reform jetzt kommt – nicht von heute auf morgen gehen wird. Um die Versäumnisse der vergangenen Jahre sanieren zu können, wird man sicherlich einige Jahre brauchen.
Als Zwischenlösung, so wie mein Vorredner Edgar Mayer gesagt hat, wäre auch die Anhebung der Bemessungsgrundlage durchaus ein gangbarer Weg.
Und zumindest für das Protokoll sei erwähnt, dass die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit seit Jahrzehnten diskutiert wird, im Jahr 1995 wurde bereits, damals von der sozialdemokratischen Fraktion, ein Antrag auf Änderung der Verwaltung und auf Schaffung von Landesverwaltungsgerichten eingebracht. Der letzte eingebrachte Begutachtungsentwurf geht auf das Jahr 2007 zurück. (Staatssekretär Dr. Ostermayer: Nein, 2010!) – Dann korrigiere ich mich, aber es wurde 2007 einer eingebracht. Dann haben Sie einen neuen im Jahr 2010 eingebracht, Herr Staatssekretär. Ich nehme das zurück. Aber Tatsache ist, dass sich hier nicht wirklich etwas bewegt und dass hier einfach Stillstand herrscht, obwohl – und das muss ich hier schon sagen – wir uns hier offensichtlich alle einig sind, dass wir das wollen und dass wir das brauchen. Sowohl die Fraktionen hier im Haus als auch die Landeshauptleute wollen und fordern hier eine rasche Lösung.
Werte Mitglieder des Bundesrates! Abschließend möchte ich noch einen Punkt im Bericht hervorheben. Es ist zwar eine Detailangelegenheit, aber sie ist vor allem für die Länder von Interesse. Da heißt es nämlich auf Seite 12 unter anderem: „Das Land Oberösterreich hat dem Verfassungsgerichtshof dankenswerter Weise eine Mitarbeiterin zu Ausbildungszwecken abgeordnet, wobei die Planstelle im Land gebunden geblieben ist. Der Verfassungsgerichtshof hofft, dass diese (...) Praxis (...) auch in Hinkunft fortgesetzt wird (...).“
Soll also heißen, dass man zu Ausbildungszwecken aus den Ländern seine Verfassungsjuristen zur Ausbildung dorthin schickt. Ich denke, das ist ein guter Ansatz, um auch eine qualitativ hochwertige Ausbildung der Verfassungsjuristen eben in den Ländern zu gewährleisten. In der Vergangenheit haben Oberösterreich, Wien und nicht zuletzt auch das Bundesland Vorarlberg diese Möglichkeit genutzt.
Sehr geehrte Damen und Herren! Für die Bundesregierung, die hier am Zug ist, gibt es viel zu tun im Bereich der obersten Rechtsprechung. Es muss hier endlich etwas weitergehen, Herr Staatssekretär. Man muss hier die Probleme lösen, man muss diese Änderungen wirklich rasch herbeiführen. Bislang hat sich offensichtlich wirklich zu wenig bewegt. Jetzt kommt Gott sei Dank der Druck sowohl von den Landeshauptleuten als auch aus den Parteien, und ich hoffe, dass hier wirklich rasch eine Lösung gefunden wird.
Den vorliegenden Berichten sowohl des Jahres 2009 als auch des Jahres 2010 werden wir selbstverständlich zustimmen. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)
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