BundesratStenographisches Protokoll800. Sitzung / Seite 41

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haben einmal geschaut, wie die Positionen sind. Der Unterschied zu bisher ist – und das hat auch eine gewisse Zeit in Anspruch genommen –: Wir haben mit allen Ministerien ganz genau versucht, zu ermitteln, wie viele Fälle es in den einzelnen jetzigen Behörden gibt, mit welcher Verfahrensdauer man rechnen muss und wie viel an Personal man brauchen wird. Und so haben wir uns über eine sehr detaillierte Vorgangsweise angenähert.

Es ist nicht so einfach, wie Herr Bundesrat Brückl gesagt hat, es sind nicht alle einer Meinung, daher stelle ich die Frage: Warum hat es denn eine jahrzehntelange Diskussion gegeben, die bisher zu keinem Ende geführt hat?

Das heißt, wir haben versucht, über sehr detaillierte Vorarbeiten und natürlich auch über sehr viele Gespräche mit den Ländern auf Ebene der Landesamtsdirektoren und so weiter einen Weg zu finden, der möglichst breit mitgetragen wird. Wir wollen ja, dass auch die Länder mitgehen, dass es auch Landesverwaltungsgerichte und nicht nur das Bundesverwaltungsgericht oder die zwei Bundesverwaltungsgerichte gibt, son­dern dass es sozusagen auch die Länderebene gibt.

Was ich jetzt versprechen kann, ist der weitere Ablauf. Es gibt am 10./11., also nächste Woche, die Landeshauptleutekonferenz. Ich bin eingeladen und versuche, dort natür­lich möglichst weit zu einem Ergebnis zu kommen. Es wird auch noch eine Runde im Bundeskanzleramt stattfinden, zu der der Bundeskanzler die Landeshauptleute einlädt.

Was ich auch zusage, ist: Mein Ziel ist es, dass wir das mit einer möglichst breiten Mehrheit – wenn es geht, einstimmig – beschließen. Ich werde daher mit jeder einzelnen Oppositionspartei, den Verfassungssprechern, das Gespräch suchen und die Bedenken, die es gibt, soweit es irgendwie geht berücksichtigen.

Es hat gestern auch vom Gemeindebund und von Gemeindevertretern Kritik gegeben. Ich kann jetzt gleich sagen: Diese Kritik ist unberechtigt, sie beruht ausschließlich auf einem Missverständnis.

Ich möchte aber, bevor ich zu diesem Projekt komme, das wir heuer noch in der Regie­rung beschließen und dann dem Parlament zuleiten wollen, zu den Berichten noch kurz etwas sagen.

Zum Bericht des Verwaltungsgerichtshofs – es ist schon einiges dazu gesagt worden –: Auf Seite 9 gibt es eine Statistik (der Redner zeigt die entsprechende Seite des Berichtes), die an sich erfreulich ist. Daran sieht man, dass der Neuanfall geringer ist als die Erledigungen und dass daher der Rückstand geringer wird – an sich etwas Positives. 2008 war der Rückstand ganz, ganz hoch, 2009 ist er schon zurück­gegangen, 2010 ist er noch einmal deutlich zurückgegangen.

Das soll aber nicht von den problematischen Punkten ablenken. Wenn man sich das genauer anschaut, sieht man, dass 22 Fälle aus 2004, 123 Fälle aus 2005 bis hin zu 3 535 Fällen aus dem Jahr 2008 noch anhängig sind – das heißt, dass Verfahren zum Teil sieben Jahre dauern. Das ist natürlich nicht nur ein menschliches Problem für die Personen, die den Rechtszugang haben wollen und für die das de facto wie eine Verweigerung des Rechtszugangs wirkt, sondern auch ein volkswirtschaftliches Prob­lem, wenn Anlagen nicht genehmigt werden et cetera. Wir kennen ja die ganze The­matik.

Ich sage das auch deshalb, weil ein Kritikpunkt des Rechnungshofes, als wir den Entwurf betreffend Verwaltungsgerichtsbarkeit versandt haben, war – ich habe mit dem Rechnungshofpräsidenten inzwischen auch noch Gespräche geführt –, dass es mehr kostet, wenn wir Landesverwaltungsgerichte und ein Bundesverwaltungsgericht schaf­fen. Wahrscheinlich ist es so. Wir haben die Zahlen mit den einzelnen Ministerien erhoben und wissen auch, dass Richter an sich mehr kosten und die Personen, die das


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