Im Jahr 2009 wurde der Verfassungsgerichtshof zunehmend mit Asylrechtssachen belastet. Grund dafür war die zunehmende Beschwerdeflut in Asylrechtssachen aufgrund von Bestimmungen, die seit 2008 gelten. Das heißt, mit Einrichtung des Asylgerichtshofes wurde AsylwerberInnen der Weg zum Verwaltungsgerichtshof abgeschnitten, und sie konnten sich bei einem negativen Asylbescheid nur mehr an den Verfassungsgerichtshof wenden.
Das hat dazu geführt – das haben einige meiner Vorredner schon erwähnt –, dass allein 2009 3 449 Beschwerden gegen Entscheidungen des Asylgerichtshofes eingelangt sind. Diese 3 449 Beschwerden entsprechen über 63 Prozent des Gesamtanfalls der im Jahr 2009 beim Verfassungsgerichtshof anhängig gemachten Rechtssachen.
Im Jahr 2009 wurden an den Verfassungsgerichtshof insgesamt 5 489 neue Fälle herangetragen, was etwa doppelt so viele sind wie im Durchschnitt der vorangegangenen zehn Jahre. Das heißt, jahrelang sind nur 2 000 bis 2 500 neue Rechtsfälle pro Jahr beim Verfassungsgerichtshof angefallen.
Daran sieht man auch ein wenig das Konkurrenzverhalten zum Verwaltungsgerichtshof. Der Verwaltungsgerichtshof hat von dieser Verlagerung – unter Anführungszeichen – „profitiert“, nämlich von der Entlastung durch Asylsachen, die ja an den Verfassungsgerichtshof gegangen sind. Der Verwaltungsgerichtshof verzeichnete im Jahr 2009 um zirka 35 Prozent weniger an Beschwerden. Dadurch konnte der Rückstand bei Beschwerdefällen auf 9 200 gesenkt werden. Die Aufarbeitung der in Asylsachen entstandenen Rückstände konnte dem Verwaltungsgerichtshof zufolge 2011 zur Gänze abgeschlossen werden.
Dem Verfassungsgerichtshof ist es 2009 mit organisatorischen Maßnahmen und viel Engagement der Betroffenen gelungen, diese neuen Herausforderungen zu bewältigen. Auf Dauer allerdings ist diese Doppelbelastung nicht tragbar, und der Verfassungsgerichtshof hat zu Recht auch Bedenken dahin gehend geäußert, dass er seiner eigentlichen Aufgabe auf dem Gebiet der Normenkontrolle nicht mehr gerecht werden kann. Das heißt, aufgrund dieser Arbeitsbelastung sollte und müsste die diskutierte Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit relativ rasch durchgezogen werden.
Der Verfassungsgerichtshof konnte 2009 insgesamt 5 471 Fälle erledigen. Der Großteil dieser erledigten Fälle betraf Entscheidungen des Asylgerichtshofes, es waren 3 192 Beschwerden gegen Entscheidungen des Asylgerichtshofes.
Ende 2009 waren noch 2 192 Rechtssachen offen, davon 1 150 Asylrechtssachen.
Die durchschnittliche Verfahrensdauer beim Verfassungsgerichtshof selbst ist – ohne Berücksichtigung der Asylrechtssachen – doch wesentlich geringer als jene beim Verwaltungsgerichtshof, sie beträgt vom Eingangsdatum bis zur Beschlussfassung acht Monate.
Der Verfassungsgerichtshof hat sich 2009 hinsichtlich einer Optimierung der Organisation sehr bemüht und auch versucht, seine Außenauftritte zu verbessern, dies zum Beispiel durch bessere Information. Es wurde auch ein Blog auf der Website des Gerichtshofes eingerichtet, wo ersichtlich ist, was der Verfassungsgerichtshof seit 2009 bereits getan hat.
Weiters sind im Jahr 2009 noch personelle Veränderungen dazugekommen: Zwei sehr ambitionierte und langjährige Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes – sie waren über 30 Jahre lang Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes – sind ausgeschieden. Das heißt, mit dem Ausscheiden dieser beiden Mitglieder, Kurt Heller und Karl Spielbüchler, sind hohe Kompetenz und Erfahrung vom Verfassungsgerichtshof abgegangen.
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