Herren, die sich bei uns nicht nach unserer Arbeit erkundigen, eigentlich nicht mehr hören müssen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Nun zum Tätigkeitsbericht des Asylgerichtshofes. Die Arbeit des Asylgerichtshofes ist ganz sicherlich keine einfache. Einige Parteien sind sicherlich nicht wirklich hilfreich für die Tätigkeit des Asylgerichtshofes, im Gegenteil, haben wir doch erst im Vorjahr – es muss ungefähr Mitte des Jahres gewesen sein – vom UNO-Flüchtlingshochkommissariat die Aufforderung bekommen, nicht gegen Flüchtlinge Stimmung zu machen.
Die Gleichstellung mit Flüchtlingen, wobei Flüchtling gleich Verbrecher ist, ist eine höchst problematische und menschenunwürdige. Der Asylgerichtshof in Österreich sollte sich eigentlich darauf verlassen können, dass Österreich mit seiner lang währenden Asyltradition hier ein anderes Auftreten ermöglicht, nämlich, nicht gegen Flüchtlinge Stimmung zu machen und den staatlichen Willen, Schutz zu gewähren, nicht zu untergraben.
Beim Lesen der zwei Tätigkeitsberichte bekommt Mann beziehungsweise Frau endlich einmal das Gefühl, im Asylgerichtshof wird für die Menschen gearbeitet und wird auf die schwierigen Lebenssituationen und Lebensbedingungen eingegangen. Die tägliche Auseinandersetzung mit menschlichen Schicksalen, mit Ängsten und Sorgen ist sicherlich eine sehr große Herausforderung für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Asylgerichtshofes. Eine Trennung, wo Schutzbedarf vorhanden ist und wo Zuwanderung erfolgt, heißt, regelmäßig Entscheidungen zu treffen, Entscheidungen über Lebenssituationen, über andere Kulturen und auch über Menschen, die andere Sprachen sprechen.
In dem Wunsch, den der Herr Präsident Mag. Harald Perl im Ausschuss formuliert hat, nämlich immer eine richtige Entscheidung treffen zu wollen, die verfassungs- und menschengerecht ist, möchte ich Sie gerne bestätigen – für Österreich und für die Menschen, die bei uns Schutz suchen.
Schauen wir uns die Zahlen genauer an! Der Asylgerichtshof hat zu Beginn seiner Tätigkeit am 1. Juli 2008 einen Rucksack von Altfällen übernommen: 23 600 Fälle! Diese Zahl wurde in den letzten Jahren kontinuierlich abgebaut. Im Jahr 2010 waren es „nur mehr“ 7 000 Fälle. Wir sagen so einfach „Fälle“, aber das sind Schicksale, Schicksale von Menschen. So haben wir seitens der Volksanwaltschaft Mitte dieses Jahres gehört, dass es eine wahre Explosion der Beschwerden gibt. Diese betreffen vor allem die lange Verfahrensdauer. In den ersten vier Monaten des heurigen Jahres waren bereits 320 Beschwerden bei der Volksanwaltschaft eingegangen, im gesamten Jahr 2010 insgesamt nur 330 Beschwerden.
Ihr Ziel ist es, wie dem Bericht zu entnehmen ist, dass die Verfahren in sechs bis zehn Monaten erledigt werden sollen. Hierzu wünsche ich Ihnen wirklich viel Kraft!
Besonders erfreulich ist, dass der Asylgerichtshof europaweit der erste Gerichtshof ist, der ein qualifiziertes Arbeitssystem vorweist. Dieses System bedeutet effiziente und nachvollziehbare Abläufe, klare Strukturen, klare Zuständigkeiten, Befugnisse und Ablaufregelungen, klare und transparente Definitionen interner Abläufe, die Verhinderung von Reibungsverlusten, rasche und zügige Arbeit des Administrativapparates, Standardisierung der Arbeitsschritte und die Verbesserung der internen Kommunikation. Das alles bedeutet eine wirkliche Vereinfachung des Asylgesetzes, eine Vereinfachung für die Menschen, die zu uns kommen, und eine schnellere Abhandlung der Anträge. Das ist wirklich sehr zu begrüßen.
Sehr begrüßenswert ist auch, dass der UNHCR die positive und qualitativ sehr gute Zusammenarbeit mit unserem Asylgerichtshof hervorhebt.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite