BundesratStenographisches Protokoll800. Sitzung / Seite 49

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Die ehemalige k. u. k. Kadettenschule in Traiskirchen ist ja seit 1956/1957, seit dem Ungarnaufstand und der Ungarnkrise, ein Flüchtlingslager, mittlerweile Erstaufnah­mestelle Ost. Wir, die ÖVP-Bundesratsfraktion, waren vorgestern in dieser Erstauf­nahmestelle Ost, weil es uns auch ein Anliegen war, sozusagen direkt vor Ort mit den Verantwortlichen zu sprechen, und auch, um zu sehen, unter welchen Umständen Asylwerber in Österreich die ersten Tage und Wochen in dieser Erstaufnahmestelle verbringen müssen und dürfen und wie sie auch selber mitwirken, damit das Asyl­verfahren möglichst rasch und effizient abgewickelt wird. Wir konnten uns davon überzeugen, dass sich hier alle bemühen, angefangen von European Homecare über die Mitarbeiter der EA Ost bis hin zur Exekutive, diesen Menschen, die zweifellos alle aus einer Perspektivenlosigkeit heraus oder auch deshalb ihr Land verlassen müssen, weil sie religiös oder politisch verfolgt werden, hier ein entsprechendes Lebensumfeld und auch Sicherheit zu bieten, und deswegen möchte ich mich an dieser Stelle auch bei allen, die hier einen Beitrag leisten, herzlich bedanken. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Im Gegenzug müssen wir zur Kenntnis nehmen – ich glaube, das gehört auch zu verantwortungsvoller Politik –, dass es natürlich auch kriminelle Strukturen gibt, wo gewisse Personen versuchen, mit dem Leid und der Perspektivenlosigkeit der Men­schen Geschäfte zu machen. Und da spreche ich dezidiert das Schlepperunwesen an. Da müssen wir als Gesetzgeber natürlich handeln, weil sich durch das Schlep­perunwesen der Asylstrom sehr massiv verändert hat; darauf müssen wir auch ein­gehen.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf die ganz aktuelle Situation in Bezug auf all das eingehen, was rund um die Situation in Afghanistan entweder schon passiert oder in Zukunft noch auf uns zukommt. Wir wissen, dass in Griechenland die Grenzen offen sind, dass es hier durchaus anzusprechende Probleme gibt, und dass die Afghanen, die natürlich aus verständlichen Gründen ihr Land verlassen wollen, in die Europäische Union drängen. Wir haben mit einem Flüchtlingsstrom, vor allem nach Deutschland zurzeit, zu kämpfen, und ich erwarte mir, dass nicht nur die Bundesländer ihrem Auftrag und ihrer Verantwortung gerecht werden, sondern auch die Europäische Union einen europäischen Schulterschluss startet, weil man wahrscheinlich auch die Griechen in der jetzigen Situation mit dieser Problematik nicht ganz alleine lassen kann.

Andererseits ist es, wenn der Europäische Menschenrechtsgerichtshof meint, dass Flüchtlinge nicht nach Griechenland abzuschieben sind, weil es dort menschen­unwürdige Situationen gibt, auch etwas, was mich nicht zufriedenstellt. Ich denke, hier wird zweifellos noch eine nationale und internationale Kraftanstrengung notwendig sein.

Ich glaube, es war auch richtig und wichtig, dass wir in den letzten Jahren die Asyl- und Fremdenrechtsgesetzgebung ständig evaluiert haben, dass wir einerseits die Asyl- und Fremdenrechtsgesetzgebung etwas verschärft haben, aber zum Zweiten auch ganz klar gesagt haben, dass jene, die um Asyl ansuchen, auch Rechtssicherheit haben müssen und auf ein schnelles, sehr klares Asylverfahren vertrauen können müssen. Deswegen war eine ganz wesentliche Aufgabe, eine ganz wesentliche Stoßrichtung und Vorgabe auch für den neuen Asylgerichtshof, der vor rund drei Jahren geschaffen wurde, einerseits die Verfahrensdauer zu kürzen und andererseits auch den großen „Rucksack“ an Altverfahren möglichst rasch aufzuarbeiten. Daher glaube ich, dass die beiden Berichte, die heute zur Diskussion und letztendlich auch zur Abstimmung stehen, Erfolgsberichte sind, weil der Asylgerichtshof seiner Aufgabe, nämlich raschere Verfahren durchzuführen und Zweiten auch die Altfälle aufzuarbeiten, zweifellos ge­recht geworden ist.

 


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