BundesratStenographisches Protokoll800. Sitzung / Seite 64

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Rundfunk, weil einfach Information, Dokumentation, Kultur, aber natürlich auch Unter­haltung wesentliche Elemente des öffentlich-rechtlichen Auftrags sind. Das ist es ja, was eigentlich das Gebührenprivileg, sagen manche, ich würde sagen, die Gebüh­reneinnahmen von rund 500 Millionen € rechtfertigt. Nur durch diesen öffentlichen Auftrag und nur durch so manche Einschränkungen ist diese Gebühreneinhebung zu rechtfertigen.

Zur Ausweitung der Werbezeiten: Eine Ausweitung der Werbezeiten würde zu einer weiteren Wettbewerbsverzerrung gegenüber Privatsendern in Österreich führen. ORF 1 und ORF 2 haben schon jetzt einen weit höheren Werbeanteil – das wissen Sie, Herr Staatssekretär – als etwa die deutschen öffentlich-rechtlichen Programme. Viele teilen die Kritik des Verbandes der österreichischen Privatsender an den Forderungen des ORF, die Werbezeiten in den ORF-Programmen auszubauen.

Auch für mich geht das in die falsche Richtung, denn die Gebührenzahler – und dazu zählen wir alle, hoffe ich – wünschen sich einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit weniger und nicht mehr Werbung. Zudem liegt der ORF bereits jetzt bei einem Informationsanteil von nur zirka 20 Prozent, andere – und auch das haben wir schon gehört – wie etwa ARD und ZDF in der Bundesrepublik Deutschland liegen bei rund 40 Prozent. Der ORF steigerte in den letzten Jahren den Unterhaltungsanteil auf rund 45 Prozent.

Zu dem heutigen Angebot auf ORF 1, das Sie kennen, möchte ich jetzt nicht viel sagen. Wir haben ja bereits über Qualität und über amerikanische Serien diskutiert – wir finden sie dort sehr häufig. (Bundesrätin Kerschbaum: Am Donnerstag!) – Am Donnerstag?! Frau Kollegin, ich lade Sie ein, schauen wir uns das morgen an, ob Sie recht haben.

Ich darf damit auch schon zum Abschluss kommen. Ich schließe mit einem klaren Bekenntnis zum ORF, zu einem starken, objektiven und unabhängigen ORF, der seinem öffentlich-rechtlichen Auftrag nachkommt und weiterhin das Leitmedium der österreichischen Medienszene darstellt. Wir werden die Diskussionen darüber mit reger Anteilnahme und durchaus auch mit konstruktiven und kritischen Standpunkten, auch in Zukunft, führen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Zangerl.)

12.18


Vizepräsident Reinhard Todt: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Danke. Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

12.18.486. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 21. September 2011 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Punzierungsgesetz 2000 geändert wird (1275 d.B. und 1400 d.B. sowie 8571/BR d.B.)

 


Vizepräsident Reinhard Todt: Wir kommen somit zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Lampel.  Ich bitte um seinen Bericht.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite