BundesratStenographisches Protokoll800. Sitzung / Seite 67

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Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

12.28.107. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 21. September 2011 betreffend Protokoll und Zusatzprotokoll zwischen der Republik Österreich und der Französischen Republik zur Abänderung des zwischen der Republik Österreich und der Fran­zösischen Republik am 26. März 1993 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuer­umgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (1331 d.B. und 1401 d.B. sowie 8572/BR d.B.)

8. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 21. September 2011 betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Kosovo über die Förderung und den Schutz von Investitionen (1332 d.B. und 1402 d.B. sowie 8573/BR d.B.)

9. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 21. September 2011 betreffend Abkommen über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Kasach­stan (1333 d.B. und 1403 d.B. sowie 8574/BR d.B.)

10. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 21. September 2011 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Tadschikistan über die Förderung und den Schutz von Investitionen (1334 d.B. und 1404 d.B. sowie 8575/BR d.B.)

 


Vizepräsident Reinhard Todt: Nunmehr kommen wir zu den Punkten 7 bis 10 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu den Punkten 7 bis 10 ist Herr Bundesrat Lampel. Ich bitte um die Berichte.

 


12.29.22

Berichterstatter Michael Lampel: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 21. September 2011 betreffend Protokoll und Zusatzprotokoll zwischen der Republik Österreich und der Französischen Republik zur Abänderung des zwischen der Republik Österreich und der Französischen Republik am 26. März 1993 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppel­besteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

 


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