BundesratStenographisches Protokoll800. Sitzung / Seite 71

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Absatzpartner der österreichischen Wirtschaft. Allein im ersten Quartal des heurigen Jahres sind die Exporte nach Frankreich um 18 Prozent gestiegen.

Uns wundert etwas, dass die FPÖ im Nationalrat diesem Doppelbesteuerungs­abkom­men ihre Zustimmung grundsätzlich verweigert hat, und das mit relativ fadenscheinigen Begründungen, wie wir glauben. Sie hat eine Aushöhlung des österreichischen Bank­geheimnisses bemängelt und Angst vor Missbrauch beziehungsweise „Bespitzelung“ geäußert. Nicht nachvollziehbar ist vor allem der das Bankgeheimnis betreffende Vor­wurf, da dieses ja nach wie vor intakt ist, und zwar auch dann noch, wenn jetzt noch das Protokoll beziehungsweise das Zusatzprotokoll hinzukommt.

Ich stelle mir diesbezüglich schon die Frage: Will die FPÖ der österreichischen Finanz­verwaltung gegenüber ÖsterreicherInnen, die Schwarzgeld im Ausland haben und Steuern hinterziehen, keine Chance geben, einschlägigen Informationen nachzu­gehen? Gerade das wird nämlich sichergestellt im Artikel 26, Informationsaustausch. Abs. 2 besagt ganz klar: „Alle Informationen, die ein Vertragsstaat nach Absatz 1 erhalten hat, sind ebenso geheim zu halten wie die auf Grund des innerstaatlichen Rechts dieses Staates beschafften Informationen und dürfen nur den Personen oder Behörden (einschließlich der Gerichte und Verwaltungsbehörden) zugänglich gemacht werden, die mit der Veranlagung oder Erhebung, der Vollstreckung oder Strafver­fol­gung, oder mit der Entscheidung von Rechtsmitteln hinsichtlich der in Absatz 1 genannten Steuern oder mit der Aufsicht darüber befasst sind. Diese Personen oder Behörden dürfen die Informationen nur für diese Zwecke verwenden.“

Das Zusatzprotokoll stellt klar, dass die Vertragsstaaten nicht dazu verpflichtet sind, „Informationen auf authentischer oder spontaner Basis auszutauschen“. Zudem werden auch nicht alle Auskünfte erteilt. Die Bezugnahme auf „voraussichtliche erheb­liche“ Informationen sorgt zwar für einen Informationsaustausch in Steuersachen im weitest möglichen Umfang, „wenngleich es den Vertragsstaaten nicht frei steht, um Auskünfte zu ersuchen, von denen angenommen werden kann, dass sie für die Steuerangelegenheiten eines bestimmten Steuerpflichtigen nicht erheblich sind“.

Natürlich sind auch in diesem Falle die Möglichkeiten für Steuersünder, die sich immer wieder neue Wege und Schlupflöcher suchen, sich einer Steuerverpflichtung zu ent­ziehen, nicht vollständig versperrt. Allerdings ist das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Frankreich ein Weg, diesen Steuersündern doch um einiges näher zu rücken, um dagegen Vorsorge treffen zu können.

Was die drei Abkommen zur wechselseitigen Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen mit der Republik Kosovo, Kasachstan und Tadschikistan betrifft, so beruhen diese jeweils auf dem Prinzip der Meistbegünstigung und der Gleich­behand­lung mit den Inländern. Die Abkommen entsprechen dem letzten Stand des Inves­titionsrechts und gelten jeweils zehn Jahre lang.

Wechselseitige Investitionen der beiden Vertragsstaaten erhöhen die Attraktivität Österreichs als Wirtschaftsstandort. Ziel ist, österreichische Unternehmen bei Aus­landsinvestitionen zu unterstützen. Vorteile dabei sind die Rechtssicherheit im Ausland und die Sicherheit der Beschäftigten in Österreich. Zudem ist zu erwarten, dass Unternehmen aus den Vertragsstaaten aufgrund solcher Abkommen auch in Öster­reich investieren werden.

Die Investitionsschutzabkommen sehen aber auch menschenwürdige Arbeitsbedin­gun­gen, arbeitsrechtliche Mindeststandards und die Achtung von Menschenrechten vor und ebenso die Verpflichtung zur Bekämpfung von Korruption. Gerade die Bedeutung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen möchte ich hier heute, einen Tag vor dem „Welttag für menschenwürdige Arbeit“, ausdrücklich hervorheben. Auch wenn diese Passage nunmehr in den Abkommen steht, so ist es kein leichtes Unterfangen, das in


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